Bayerischer VGH, Beschluss vom 16. Oktober 2014, Az. 10 ZB 13.2620

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. III. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 5.000,- Euro festgesetzt. Gründe Der zulässige Antrag auf Zulassung der Berufung, mit dem der Kläger seine Fortsetzungsfeststellungsklage (§ 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO) bezüglich durch die Beklagte angeordneter Beschränkungen einer … Weiterlesen …

LAG Köln, Urteil vom 19. Januar 2015, Az.: 2 Sa 861/13

Tenor Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 19.09.2013 – 3 Ca 1267/13 – teilweise abgeändert und die Widerklage vollständig abgewiesen. Im Übrigen werden die Berufungen beider Parteien zurückgewiesen, einschließlich der Klageerweiterungen durch Klägerschriftsatz vom 30.07.2014 und Beklagtenschriftsatz vom 25.09.2014. Die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens tragen der Kläger zu 89 … Weiterlesen …

OLG München, Urteil vom 24. Juli 2014, Az.: 29 U 1173/14

Oberlandesgericht München Urteil vom 24.07.2014 Az.: 29 U 1173/14 Tenor In dem Rechtsstreit (…) hat der 29. Zivilsenat des Oberlandesgerichts München durch (…) für Recht erkannt: I. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 24. Februar 2014 wird zurückgewiesen. II. Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. III. … Weiterlesen …

BGH, Urteil vom 11. November 2014, Az. VI ZR 18/14

Tenor Auf die Revision der Kläger wird unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels das Urteil der 27. Zivilkammer des Landgerichts Berlin vom 5. Dezember 2013 im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als die Berufung der Kläger gegen die Abweisung ihres Anspruchs auf Ersatz von Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.425,98 € zuzüglich Zinsen zurückgewiesen worden ist. Im Umfang … Weiterlesen …