LG Köln: zur Urhebernennung bei Bildern von Pixelio

Leitsätze der Redaktion: Lizenzbedingungen von Pixelio werden zum Vertragsinhalt von Käufer und Verkäufer und müssen bei der Auslegung des Vertragsverständnisses nach einem objektiven Empfängerhorizont, §§ 133, 157 BGB herangezogen werden. Wird ein Bild mehrfach genutzt, so ist auch eine mehrfache Urheberbenennung erforderlich. Dies gilt unabhängig davon, ob man jeden URL als eigenständige Internetseite oder lediglich … Weiterlesen …

KG Berlin: 50 % mehr Schadensersatz für fehlende Urheberbenennung

Nach § 13 UrhG hat jeder Urheber das Recht auf Anerkennung seiner Urheberschaft und kann daher verlangen, dass sein Werk mit einer Urheberbezeichnung versehen wird. Dieses Recht ist wesentliches Merkmal seines Urheberpersönlichkeitsrechts und erfasst nicht nur die Kennzeichnung des Originals, sondern auch jedes einzelnen Vervielfältigungsstücks. Erfolgt keine Namensnennung kann der Urheber Unterlassung fordern. Ob und … Weiterlesen …

Schadensersatzaufschlag bei Nichtnennung des Urhebers

Jeder Urheber eines Werkes hat ein Recht auf Anerkennung seiner Urheberschaft. Dieses Recht ist die Folge des Urheberpersönlichkeitsrechts und in §13 Urheberrechtsgesetz (UrhG) normiert. Nach einschlägiger Rechtsprechung ist der Urheber eines Werkes bei jeder Werknutzung zu benennen. Allerdings greift der Schutz nur, sofern auch tatsächlich ein urheberrechtlich geschütztes Werk Gegenstand ist. Bei Leistungsschutzrechten besteht grundsätzlich kein … Weiterlesen …