Webdesigner haftet – Schadensersatz bei Urheberrechtsverstoß
Bei der Beauftragung von Webdesignern für die Erstellung der professionellen Webseite haften die Webdesigner für begangene Urheberrechtsverstöße.
Bei der Beauftragung von Webdesignern für die Erstellung der professionellen Webseite haften die Webdesigner für begangene Urheberrechtsverstöße.
Verletzt ein Lehrer durch online Fotowerbung in Ausübung seines öffentlichen Amtes Urheberrechte, so hat das Land den entstandenen Schaden zu tragen.
Auch wenn der Auftraggeber die unbeschränkten Nutzungsrechte an einer Fotoserie besitzt, muss das Namensnennungsrecht des Fotografen weiterhin beachtet werden.
Welche Rechte hat der Fotograf eines Bildes? Was darf die Person, die auf dem Foto abgebildet ist? Im Folgenden wird ein kleiner Überblick über die jeweiligen Rechtspositionen sowie ihr Verhältnis zueinander gegeben.
Auch Produktbilder sind geschützt. Selbstverständlich muss daher vor deren Verwendung eine Einwilligung eingeholt werden. Gerade bei Verkaufsplattformen wie eBay wird dies jedoch häufig missachtet.
Manchmal führt die Anwendung der Regelungen zu Gunsten der Urheber zum genauen Gegenteil dessen, was sie erreichen soll. So auch bei der Entfernung von Videos bei YouTube.
Die Antwort darauf musste ein Blogger nun auf eine bittere Art und Weise lernen. Nachdem er im November letzten Jahres ein fremdes Bild in seinen Blog eingebunden hatte und sich ein Jahr darauf der Urheber meldete, wurde ihm mit einer Abmahnung vom Anwalt gedroht, würde er nicht 600 € zahlen. Anscheinend geeinigt hat man sich … Weiterlesen …
Das Handelsgericht Wien (Österreich) hat dem EuGH Fragen vorgelegt, über die am 01. Dezember 2011 (Az. C‑145/10) entschieden wurden. Darin ging es um Portraitfotos, die von Verlagen in Österreich und Deutschland veröffentlicht wurden, ohne die Fotografin zu benennen. Der EuGH entschied hierbei u.a. darüber, ob die Klagen in einem Verfahren geregelt werden können, in wie … Weiterlesen …
Grundsätzlich hat jeder Fotograf einen Anspruch darauf, in Verbindung mit seinem Werk genannt zu werden. Aber auch hiervon gibt es Ausnahmen, wie das Amtsgericht Charlottenburg feststellt.
Alle Menschen haben Persönlichkeitsrechte die z. B. die persönliche Ehre schützen. Die schöpferische Leistung von Urhebern wird über diese Rechte hinaus durch das Urheberpersönlichkeitsrecht geschützt