BGH: Kommunikationsdesigner

Leitsatz des Gerichts:

Urheber, die ihre Werke durch eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts ver-werten, deren alleinige Gesellschafter sie sind, können falls die vereinbar-te Vergütung nicht angemessen ist in entsprechender Anwendung des § 32 Abs. 1 Satz 3 UrhG von dem Vertragspartner der Gesellschaft die Einwilligung in die Änderung des Vertrages verlangen, um auf diese Weise eine angemessene Vergütung für die Werknutzung zu erreichen.

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Interview zum Thema der fairen Vergütung von Pressefotos

Am 29.09.2011 wurde das wohl vorerst letzte Gespräch zwischen dem Deutsche Journalisten-Verband (DJV), der dju und ver.di mit dem Verlegerverband, dem Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) durchgeführt. In den Gesprächen sollte auf die bisherigen Urheberrechtsregelungen eingegangen werden, nach denen Urheber- und Verwerterverbände faire Honorare und Vertragsbedingungen verbindlich festlegen können.

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Die angemessene Vergütung und das Recht auf Nachforderung im Urheberrecht

Kommt es zu einem Lizenzvertrag über die Nutzung eines Werkes, so wird in der Regel bestimmt, dass als Gegenleistung zur Nutzung eine Vergütung gezahlt werden muss. Im Bereich des Fotorechts z. B. wird also dem Fotografen für die Nutzung seiner Fotos üblicherweise Geld bezahlt. Die angemessene Vergütung Für den Fall, dass kein Lizenzvertrag geschlossen wurde, … Weiterlesen …

LG Stuttgart: Vertragsanpassung hinsichtlich urheberrechtlicher Vergütung für Fotos

Ein Fotojournalist klagte vor dem LG Stuttgart (Urteil v. 28.10.2008, Az. 17 O 710/06) gegen einen Herausgeber einer Zeitung und gegen den Herausgeber des Lokalteils der Zeitung. Er war für die Zeitung als freier Mitarbeiter tätig und verlangte eine nachträgliche Vertragsanpassung für die Vergütung seiner Fotos. Er rechnete gegenüber der Redaktion des Lokalteils ab.

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VG Wort gewinnt Streit gegen die Bundesländer

Das OLG München entschied am 24.03.2011 (Az.: 6 WG 12/09), dass die Hochschulen auch rückwirkend für urheberrechtlich geschützte Texte zahlen müssen. Der Streitwert des Verfahrens wurde auf eine Million Euro als Untergrenze festgelegt. Da jedoch auch noch weitere, ähnlich gelagerte Fälle anhängig sind, kann diese Entscheidung des OLG weitere Auswirkungen haben. Nach Aussage der Richter gehe es um wirtschaftliche Interessen im Wert von einigen 100 Millionen Euro.

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