VG Wort gewinnt Streit gegen die Bundesländer

Das OLG München entschied am 24.03.2011 (Az.: 6 WG 12/09), dass die Hochschulen auch rückwirkend für urheberrechtlich geschützte Texte zahlen müssen. Der Streitwert des Verfahrens wurde auf eine Million Euro als Untergrenze festgelegt. Da jedoch auch noch weitere, ähnlich gelagerte Fälle anhängig sind, kann diese Entscheidung des OLG weitere Auswirkungen haben. Nach Aussage der Richter gehe es um wirtschaftliche Interessen im Wert von einigen 100 Millionen Euro.

Die gesetzlichen Regelungen hierzu finden sich in den §§ 54 ff. UrhG, mit Hinweis auf die ausschließlichen Rechte der Verwertungsgesellschaften in § 54h UrhG, diese Ansprüche geltend zu machen. Die angemessene, nutzungsbezogene Vergütung im Unterricht liegt in den Augen der Richter bei vier Euro bei 20 Teilnehmern bis 13 Euro bei 250 Teilnehmern. Bei Verdoppelung der Teilnehmerzahlen wird es jeweils 3 Euro teurer. Für wissenschaftliche Nutzungen können nochmals zehn Euro verlangt werden.

Für die Vergangenheit müssten die Länder mindestens die Pauschalsätze zahlen. Das macht dann 712.500 Euro pro Semester seit Januar 2008. Die Kosten sollen auf die 16 Länder verteilt werden.

Die VG Wort wird sich freuen, jeoch scheint dies noch nicht das Ende vom Lied gewesen zu sein. Die Revision zum BGH wurde zugelassen und man kann fast sicher davon ausgehen, dass dies von den Hochschulen bzw. Bundesländern genutzt wird.

Quelle: LTO

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