Interview zum Thema der fairen Vergütung von Pressefotos

Am 29.09.2011 wurde das wohl vorerst letzte Gespräch zwischen dem Deutsche Journalisten-Verband (DJV), der dju und ver.di mit dem Verlegerverband, dem Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) durchgeführt. In den Gesprächen sollte auf die bisherigen Urheberrechtsregelungen eingegangen werden, nach denen Urheber- und Verwerterverbände faire Honorare und Vertragsbedingungen verbindlich festlegen können.

Bei djv-online kann man ein Interview mit dem DJV-Verhandlungsführer, DJV-Justiziar Benno H. Pöppelmann, nachlesen. Darin wird unter anderem darauf eingegangen, was die angemessene Vergütungen im Verhältnis zur Nutzung der Rechte des Urhebers gewährleisten soll, wie die jeweiligen Standpunkte sind und wie es eventuell weitergehen kann.

Dass die Verlage so wenig wie möglich zahlen wollen, ist fast selbstverständlich. Die Urheber sollen aber auch weiterhin angemessen an Ihren Leistungen verdienen können. Fotos dürften daher nicht für einen Hungerlohn weggegeben werden. Man müsse schließlich Leistung und Gegenleistung genauestens gegeneinander abwägen, so Pöppelmann.

Ernüchternd ist die Erkenntnis, dass nach annähernd zehn Jahren im Bereich der gemeinsamen Vergütungsregeln keine großen Erfolge zu verzeichnen seien. Daher der Apell auch an den Gesetzgeber:

Der DJV muss beides tun: gemeinsame Vergütungsregeln durchsetzen und gesetzliche Verbesserungen fordern.

Hier gehts zum Interview.

(Bild: © Luminis – Fotolia.com)

2 Gedanken zu „Interview zum Thema der fairen Vergütung von Pressefotos“

  1. Ich hatte vor einigen Jahren Ärger mit Verschiedenen Tageszeitungen und habe damals anwaltliche Hilfe dazu in Anspruch genommen.
    Die Zeitungen mussten eine Unterlassungserklärung unterschreiben, welche das Foto mit der Rechtsverletzung betraf und die Anwaltskosten übernehmen. Danach wollten die Zeitungen keine Bilder mehr von mir veröffentlichen. Auch ein erneuter Brief an den Vorstand half nicht weiter, die haben Ihre Leute, obwohl im Unrecht gedeckt mit der Aussage. So läuft das dann. Jetzt habe ich wieder den gleichen Fall. Die Zeitungen machen einfach was sie wollen. Ich würde gerne wissen, ob sie eine Ahnung davon haben, wie denen zu mehr Rechtsverständnis verholfen werden kann. Armes Deutschland.

    Mit freundlichen Grüßen
    H.G. Jesse

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  2. Leider kann ich Ihnen hier auch keine großartigen neuen Erkenntnisse liefern. Prinzipiell kann man Unterlassung und Schadensersatz fordern.

    Da es bei uns nicht – wie bspw. in den USA – das punishing-System gibt, ist es wichtig, dass der Anwalt nicht nur an eine UVE, sondern an eine „strafbewehrte UVE“ denkt. Damit kann man zumindest etwas vorbeugen, dass den Urheberrechtsverlertzern erneut einfallen könnte, Bilder zu klauen.

    Zusätzlich gibt es immer die Möglichkeit, Strafanzeige zu stellen. Dafür gibt es den § 106 UrhG, welcher 3 Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe vorsieht. Dafür muss man jedoch irgendwie ein vorsätzliches Begehen nachweisen.

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