Aktuelles zum Recht auf Urhebernennung
Das strenge Recht (und die Pflicht) zur Nennung des Fotografen als Urheber sorgt in der Praxis weiterhin regelmäßig für Überraschung und auch Streit. Wir geben ein Update zur Thematik.
Das strenge Recht (und die Pflicht) zur Nennung des Fotografen als Urheber sorgt in der Praxis weiterhin regelmäßig für Überraschung und auch Streit. Wir geben ein Update zur Thematik.
Als Mouseover-Effekt wird die Bewegung des Cursors auf das Bild und das Erscheinen der Information zum Urheber bezeichnet. Ein Überblick, wie es sich urheberrechtlich verhält, wenn die Verwendung eines Fotos im Web lediglich mittels eines „Mouseover-Effekts“ vorgenommen wird!
Tenor Die Beklagten werden gesamtschuldnerisch verurteilt, an den Kläger 145,60 EUR (in Worten: einhundertfünfundvierzig Euro und sechzig Cent) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 07.06.2014 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Kosten des Rechtstreits tragen der Kläger zu 55% und die Beklagten als Gesamtschuldner zu … Weiterlesen …
Das unbefugte Veröffentlichen eines fremden Fotos auf der eigenen Internetseite kann zu hohen Schadensersatzansprüchen führen, wie das Urteil des AG München deutlich macht.
Das OLG Köln räumte mit den Unsicherheiten der Vorinstanz über die Urhebernennung bei Pixelio-Bildern auf.
Für die Missachtung der Creative Commons-Lizenzbedingungen hat ein Fotograf die außergerichtliche Zahlung von 14.000€ vom unzulässig nutzenden Unternehmen erreicht.
Nicht öffentliche Facebook-Bilder dürfen nicht ohne Einwilligung für eine Berichterstattung von der Zeitung für die Bebilderung von Artikeln genutzt werden. Werden die Bilder dennoch veröffentlicht, kann den abgebildeten Personen Schadensersatz zustehen.
Auch Produktbilder sind geschützt. Selbstverständlich muss daher vor deren Verwendung eine Einwilligung eingeholt werden. Gerade bei Verkaufsplattformen wie eBay wird dies jedoch häufig missachtet.
Leitsätze der Redaktion: Für eine Abmahnung darf ein Anwalt bei geschehener Verwertungsrechtsverletzung eingeschaltet werden. Der Gegenstandswert in Höhe von 7.500 € bei 4 Bildern ist gerechtfertigt. Ein Aufschlag wegen Nichtnennung des Urhebers muss geboten sein. Dafür bedarf es in diesem Fall, dass die Nennung für den Urheber als eine auf dem Gebiet der Produktfotografie tätige … Weiterlesen …
Nach § 13 UrhG hat jeder Urheber das Recht auf Anerkennung seiner Urheberschaft und kann daher verlangen, dass sein Werk mit einer Urheberbezeichnung versehen wird. Dieses Recht ist wesentliches Merkmal seines Urheberpersönlichkeitsrechts und erfasst nicht nur die Kennzeichnung des Originals, sondern auch jedes einzelnen Vervielfältigungsstücks. Erfolgt keine Namensnennung kann der Urheber Unterlassung fordern. Ob und … Weiterlesen …