Mit Kanonen auf Spatzen geschossen – Tennis-Club wegen Pumuckl-Abbildung vor Ruin

Der Tennisclub TG Gold Weiß Gelsenkirchen 1932 e.V. veranstaltet regelmäßig jedes Jahr ein „Pumucklturnier“ für seine jungen Mitglieder. Möglicherweise jedoch nicht mehr lange… Nachdem der Verein die Einladungen zum letzten Turnier mit einer Abbildung der Pumucklfigur versehen hat, forderten die Rechteinhaber eben jener Figur Unterlassung und Schadensersatz. Allein die Kosten für den Anwalt der Rechteinhaber belaufen sich bereits auf 1.800 €. Diese Kosten könnten für den Verein mit seinen 200 Mitgliedern den Ruin bedeuten.

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Was passiert, wenn man keine Ahnung vom Urheberrecht hat?

Die Antwort darauf musste ein Blogger nun auf eine bittere Art und Weise lernen. Nachdem er im November letzten Jahres ein fremdes Bild in seinen Blog eingebunden hatte und sich ein Jahr darauf der Urheber meldete, wurde ihm mit einer Abmahnung vom Anwalt gedroht, würde er nicht 600 € zahlen. Anscheinend geeinigt hat man sich außergerichtlich auf die Zahlung von 250 €.

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LG Düsseldorf: Verwendung fremder Produktfotos bei eBay

Leitsätze der Redaktion:

  1. Die Verwendung fremder Produktfotos als eigene innerhalb einer eBay-Auktion verletzten das Recht auf öffentliche Zugänglichmachung (§ 19a UrhG) und Urhebernennung (§ 13 UrhG), wenn keine entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind.
  2. Der Anspruch auf Urhebernennung kann jedoch vom Inhaber der ausschließlichen Nutzungsrechte nicht direkt geltend gemacht werden. Geltend gemacht werden kann lediglich ein bereits bestehender Zahlungsanspruch des Urhebers im Wege der gewillkürten Prozessstandschaft.