LG Köln: Zulässige Nutzung von Bildern auf der Website umfasst nicht auch die Nutzung in einem gedruckten Fotoband

Der Sachverhalt Mit dem Urteil vom 05.05.2010 (Az.: 28 O 229/09) hatte das Landgericht Köln über folgenden Sachverhalt zu entscheiden. Der Betreiber eines Hotels hatte von einem Fotografen Innenansichten seines Hotels anfertigen lassen und sich unstreitig, allerdings nicht schriftlich, Nutzungsrechte für die Verwendung auf der Website und in Werbeprospekten von ihm einräumen lassen. Einige Zeit später … Weiterlesen …

‚Recht am Bild‘ baut um und braucht eure Ideen!

,Recht am Bild‘ ist in diesem Jahr dank vieler interessierter Leser und fleißiger Autoren stark gewachsen. Die Zugriffe auf die Website übersteigen schon lange unsere Erwartungen. Hierfür erst einmal einen großen Dank an alle Beteiligten. Doch nun wird es Zeit, dem steigenden Interesse auch durch ein Update der Website gerecht zu werden. Noch in diesem … Weiterlesen …

Google+ und das Fotorecht – Was passiert beim Teilen & Co?

Google Plus (Google+) ist neu, aufgeräumt und als Facebook / Twitter – Konkurrent per Definition bereits für viele Nutzer ein lohnenswerter Service. Über die Datenschutzbestimmungen wird bereits an anderen Stellen diskutiert (Social Media Recht Blog, Spreerecht), daher wollen wir uns an dieser Stelle „nur“ den urheber- und lizenzrechtlichen Schwierigkeiten des neuen Social Networks widmen. Als … Weiterlesen …

LG Hamburg: Zur Geldentschädigung bei unberechtigter Veränderung des Fotos

Das Landgericht Hamburg hatte bereits am 05.01.2007 zu entscheiden (Az. 308 O 460/06), in wie weit ein Bild veändert werden darf, wenn der Urheber nicht um Erlaubnis gefragt wurde. Es ging also insbesondere um § 39 Urheberrechtsgesetz (UrhG) und die Einschränkungen des Urheberpersönlichkeitsrechts des Fotografen. Im vorliegenden Fall wurde die Veränderung als rechtswidrig eingestuft und sogar ein schwerwiegender Eingriff festgestellt.

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LG Berlin: Die Verwendung von Creative Commons-Lizenzen bei Fotografien in Deutschland ist wirksam

Als eines der ersten deutschen Gerichte hatte das Landgericht Berlin über die Wirksamkeit der Verwendung von CC-Lizenzen bei Fotografien in Deutschland zu entscheiden. In dem Beschluss vom 08.10.2010 (Az.: 16 O 458/10) ging es um die Verwendung eines Fotos, das unter der Creative Commons-Lizenz „Attribution Share Alike 3.0 Unported“ (CC BY-SA 3.0) freigegeben war.

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OLG Köln: Einräumung von Nutzungsrechten mit Wirkung für die Vergangenheit durch Leistungsschutzrechtsinhaber nicht durch dingliche Verfügung

In der Entscheidung des OLG Köln vom 13. November 2009 (Az.: 6 U 67/09) kam es unter anderem auf die Auslegung des § 40 Abs. 1 Satz 1 Urheberrechtsgesetz (UrhG) an:

§ 40 -Verträge über künftige Werke

(1) Ein Vertrag, durch den sich der Urheber zur Einräumung von Nutzungsrechten an künftigen Werken verpflichtet, die überhaupt nicht näher oder nur der Gattung nach bestimmt sind, bedarf der schriftlichen Form. […]

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LG Hamburg – Keine Einwilligung in Bildveröffentlichung bei typverändernder Nachkolorierung

Das LG Hamburg hat in seinem Urteil vom 27.05.2011, Az. 324 O 648/10 entschieden, dass die Veröffentlichung eines Bildnisses ohne Einwilligung erfolgt, wenn das Foto nachträglich in einer Weise bearbeitet wird, die den Aussagegehalt des Bildes unzutreffend verändert. Was war die Ausgangssituation? Geklagt hatte die Ehefrau eines Prominenten, weil diese in einer Zeitschrift des beklagten … Weiterlesen …

Geschmacksmuster und Panoramafreiheit

Was darf man eigentlich noch fotografieren? Das geht nun aber ein bisschen weit! So das Echo mancher Leser nach dem Urteil des KG Berlin zur Abbildung eines durch ein Geschmackmuster geschützten ICE-Zuges durch die Fraunhofer – Gesellschaft. Tatsächlich scheint es so, als könne man kaum Fotos anfertigen, ohne irgendwelche Schutzrechte zu verletzen. Die in der … Weiterlesen …

AG Düsseldorf: MFM-Honorarliste auch für Hobbyfotografen anwendbar

Der Sachverhalt

Der akkreditierte Hobbyfotograf eines Bundesliga-Vereins hatte dem Pressesprecher des Vereins Fotos zur kostenfreien Verwendung in einem Fan-Magazin bereitgestellt. Dieser reichte es zur Verwendung in einer Printanzeige mit falscher Urhebernennung an Dritte weiter. Der Hobbyfotograf verlangte vom Pressesprecher nun unter anderem eine Lizenzentschädigung,

die er unter Zugrundelegung der Tarife der VG Bild und Kunst für eine viertel Seite Werbeanzeige bei einer Auflage von 100.000 mit 895.- € bzw. nach den Sätzen der MFM für eine Achtel- Seite mit 375,00 € und für eine viertel Seite 475,00 € bei einer Auflage von 100.000 für angemessen hält.


Die Entscheidung

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Verhüllter Reichstag erneut Klagegegenstand

Im Prinzip hatte der BGH bereits 2002 entschieden, dass die Künstler Christo und seine Frau Jean-Claude in ihrem Urheberrecht verletzt werden, wenn Postkarten mit dem verhüllten Reichstag ohne ihre Zustimmung hergestellt und vertrieben werden. Nun läuft erneut eine Verhandlung vor dem LG Berlin (Az. 16 O 484/10) mit der Frage, wann ein Foto vielleicht doch veröffentlicht werden darf.

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