MFM-Tabelle kann für Berufsfotografen herangezogen werden
Das OLG Köln urteilt, dass die MFM-Tabelle für Lichtbilder eines professionellen Fotografen zur richterlichen Schadensschätzung gemäß § 287 ZPO herangezogen werden kann.
Das OLG Köln urteilt, dass die MFM-Tabelle für Lichtbilder eines professionellen Fotografen zur richterlichen Schadensschätzung gemäß § 287 ZPO herangezogen werden kann.
Fotos von Minderjährigen bedürfen bei späterer Verwendung der Genehmigung durch die inzwischen volljährig gewordenen Personen.
Ein Bild von einem Oldtimer ist keine Eigentumsbeeinträchtigung. Ein solches Foto darf auch verwertet werden.
Schluss mit der Verunsicherung durch die DSGVO: Wie Fotografen und Bildnutzer datenschutzrechtliche Vorgaben in der Praxis beachten und umsetzen können!
Der BGH erteilt einer Heranziehung der MFM-Empfehlungen bei der Berechnung der Lizenzanalogie im Amateur-Bereich eine Absage.
Das OLG Dresden bestätigt eine zugesprochene Geldentschädigung für die ungenehmigte Veröffentlichung von „oben-ohne“-Fotos einer Striptease-Tänzerin.
Das Hausrecht eines Pächters umfasst auch die Entscheidungsbefugnis über Anfertigung von Fotografien sowie deren gewerbliche Verwertung.
Der BGH hat im Wikimedia-Streit einen Lichtbildschutz für Fotografien von (gemeinfreien) Gemälden bestätigt.
Die Verletzung von Creative Commons-Lizenzen kann zum Schadensersatz verpflichten. Ein Schaden muss dann jedoch z.B. aufgrund einer Lizenzierungspraxis bestimmbar sein.
Das KUG ist auch nach dem Inkrafttreten der neuen DS-GVO weiterhin anwendbar. So liest sich eine Entscheidung des OLG Köln.