Auch für Oldtimer gilt: Kein Recht am Bild der eigenen Sache
Ein Bild von einem Oldtimer ist keine Eigentumsbeeinträchtigung. Ein solches Foto darf auch verwertet werden.
Ein Bild von einem Oldtimer ist keine Eigentumsbeeinträchtigung. Ein solches Foto darf auch verwertet werden.
Schluss mit der Verunsicherung durch die DSGVO: Wie Fotografen und Bildnutzer datenschutzrechtliche Vorgaben in der Praxis beachten und umsetzen können!
Der BGH erteilt einer Heranziehung der MFM-Empfehlungen bei der Berechnung der Lizenzanalogie im Amateur-Bereich eine Absage.
Das OLG Dresden bestätigt eine zugesprochene Geldentschädigung für die ungenehmigte Veröffentlichung von „oben-ohne“-Fotos einer Striptease-Tänzerin.
Das Hausrecht eines Pächters umfasst auch die Entscheidungsbefugnis über Anfertigung von Fotografien sowie deren gewerbliche Verwertung.
Der BGH hat im Wikimedia-Streit einen Lichtbildschutz für Fotografien von (gemeinfreien) Gemälden bestätigt.
Die Verletzung von Creative Commons-Lizenzen kann zum Schadensersatz verpflichten. Ein Schaden muss dann jedoch z.B. aufgrund einer Lizenzierungspraxis bestimmbar sein.
Das KUG ist auch nach dem Inkrafttreten der neuen DS-GVO weiterhin anwendbar. So liest sich eine Entscheidung des OLG Köln.
ProSieben filmte eine Joggerin ohne ihre Einwilligung und strahlte die Aufnahmen in einer TV-Sendung aus. Darin liege ein Verstoß gegen das KUG, so die ZAK.
OLG Frankfurt am Main untersagt die Bildberichterstattung über prominente Turnierteilnehmer, soweit es bei dem Bericht nicht um die Sportveranstaltung geht.