„Blaulicht-Fotografie“ der Feuerwehr zulässig
Die Feuerwehr verstößt mit der Weitergabe von Einsatz-Fotos an die Presse nicht gegen das Kartellrecht. Ein Fotojournalist hatte gegen diese Praxis geklagt.
Die Feuerwehr verstößt mit der Weitergabe von Einsatz-Fotos an die Presse nicht gegen das Kartellrecht. Ein Fotojournalist hatte gegen diese Praxis geklagt.
In dem durch das LG Berlin zu entscheidenden Fall ging es um die Zulässigkeit einer Bildveröffentlichung ohne vorliegende Einwilligung des Abgebildeten. Der tatsächliche Hintergrund erwies sich dabei als durchaus brisant.
Am Berliner Bahnhof Südkreuz haben ab 2017 ein Jahr lang 300 Freiwillige an einem Pilotprojekt zur automatischen Gesichtserkennung teilgenommen. Zumindest von zweien der Teilnehmer sind Fotos aus diesem Projekt abhandengekommen – und bei der Tagesschau gelandet.
Ein neues Urteil des Bundesgerichtshofes zur Bildberichtserstattung und der Frage, wann die Pressefreiheit dem Persönlichkeitsrecht vorgehen kann.
Das OVG NRW hat bestätigt, dass die Polizei keine Fotos von Demonstrationen anfertigen und für die Öffentlichkeitsarbeit nutzen darf.
§ 22 f. KUG unter Berücksichtigung von Art. 85 Abs. 2 DSGVO und die hierzu in der Rechtsprechung ergangenen Grundsätze mit Blick auf Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen anwendbar.
Das OLG Köln urteilt, dass die MFM-Tabelle für Lichtbilder eines professionellen Fotografen zur richterlichen Schadensschätzung gemäß § 287 ZPO herangezogen werden kann.
Fotos von Minderjährigen bedürfen bei späterer Verwendung der Genehmigung durch die inzwischen volljährig gewordenen Personen.
Ein Bild von einem Oldtimer ist keine Eigentumsbeeinträchtigung. Ein solches Foto darf auch verwertet werden.
Schluss mit der Verunsicherung durch die DSGVO: Wie Fotografen und Bildnutzer datenschutzrechtliche Vorgaben in der Praxis beachten und umsetzen können!