KUG gegen DS-GVO: Anwendungsvorrang bleibt in der Diskussion
Das KUG ist auch nach dem Inkrafttreten der neuen DS-GVO weiterhin anwendbar. So liest sich eine Entscheidung des OLG Köln.
Das KUG ist auch nach dem Inkrafttreten der neuen DS-GVO weiterhin anwendbar. So liest sich eine Entscheidung des OLG Köln.
ProSieben filmte eine Joggerin ohne ihre Einwilligung und strahlte die Aufnahmen in einer TV-Sendung aus. Darin liege ein Verstoß gegen das KUG, so die ZAK.
OLG Frankfurt am Main untersagt die Bildberichterstattung über prominente Turnierteilnehmer, soweit es bei dem Bericht nicht um die Sportveranstaltung geht.
Missachtung von Creative Commons Lizenzbedingungen: Das Fehlen eines geforderten Wikimedia-Links führt noch nicht zu einem Schadensersatzanspruch.
BGH klärt umstrittene Rechtsfrage zum Thema „Dashcam“ – Aufzeichnungen sind zu Beweiszwecken zulässig. Allerdings mit einigen Einschränkungen.
Die DSGVO kommt – und mit ihr die Panikmache im Netz. Diese halten wir grundlegend und insbesondere im Bereich der Fotografie für überzogen. Daher unser Standpunkt zum Fotorecht, dem KUG und der DSGVO.
Das Bundesverfassungsgericht erkennt ein Street Photography Foto als Kunstwerk und damit die Straßenfotographie als Kunstform an.
Ein Model-Release-Vertrag berechtigt nicht zur persönlichkeitsverletzenden Bearbeitung und Veröffentlichung der Fotos.
Die unlizenzierte Veröffentlichung eines urheberrechtlich geschützten Fotos im Intranet stellt einen Verstoß gegen das Urheberrecht dar und ist unzulässig.
Nachdem Google 2010 seine Street-View-Autos stoppte, kehren sie nun zurück. Allerdings nur, um Google Maps ein Update zu verpassen.