Entstellung eines Fotos als zulässige Parodie
Die Entstellung einer Fotografie kann als freie Benutzung i.S.d. § 24 UrhG zulässig sein, wenn es sich bei dieser um eine Parodie handelt.
Die Entstellung einer Fotografie kann als freie Benutzung i.S.d. § 24 UrhG zulässig sein, wenn es sich bei dieser um eine Parodie handelt.
Der Anschein einer Urheberschaft kann zum Nachweis selbiger ausreichen – vor allem wenn keine Aspekte gegen eine Urheberschaft hervorgebracht werden.
Reproduktionsfotografien sind kein Ergebnis persönlicher geistiger Leistung – es besteht kein Lichtbildschutz. Wer trotzdem abmahnt, muss zahlen.
Der wagemutige Künstler Kurt Caviezels benutzt für seine Ausstellungen Fotos Unbekannter ohne deren Wissen und ohne Einwilligung.
Die Zulässigkeit von „Framing“, hängt nach dem BGH entscheidend davon ab, ob die Inhalte ursprünglich mit Zustimmung des Rechteinhabers hochgeladen wurden.
Sexting ist ein (trauriger) Trend. Für die Betroffenen peinlich und für die Täter kann es ziemlich teuer werden: 1.000 € Schmerzensgeld + Anwaltskosten.
Gesetz und Rechtsprechung fordern die Beachtung einiger Regeln bei der Nutzung von fremden Bildern. Wer diese beachtet, kann teure Streitigkeiten verhindern.
Grafisch mit Motiven gestaltete Urnen unterliegen als Werk angewandter Kunst dem Urheberrechtsschutz, wenn die Gestaltungen besondere Eigenart aufweisen.
Eine 16-Jährige stürzte aus dem Fenster ihres Elternhauses – und die Presse riecht Lunte: Ein Eingriff in das Bildnis- und allgemeine Persönlichkeitsrecht.
Speichern eines Bildes auf eigenem Server ist kein Framing. Der Urheber kann sein Bild andernfalls nicht jederzeit der Öffentlichkeit entziehen.
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