Wie ZDNet berichtet, waren unter anderem mehrere Werke eines Fotografen Gegenstand eines französischen Gerichtsverfahrens, mit Google als Beklagtem. Die Werke waren sowohl über Googles Suchmaschine als auch teilweise über Googles Videodienst abrufbar. Zwar löschte der Suchmaschinenbetreiber die Werke nach einem Hinweis der Rechteinhaber aus seinem Suchindex, jedoch dauerte es nicht lange, bis sie dort erneut auftauchten. Daraufhin beschritten die Rechteinhaber den Klageweg und bekamen nun vor einem Pariser Gericht Recht. Google wurde zu einer Strafzahlung von über 400.000 Euro verurteilt, hat aber bereits angekündigt, in Berufung zu gehen.
Ebenfalls um Streichungen von Daten aus dem Suchindex des Suchmaschinenbetreibers geht es in weiteren rund 80 spanischen Fällen. Es wird überlegt, diese Fälle dem Europäischen Gerichtshof vorzulegen, um festzustellen, ob die spanische Datenschutzbehörde möglicherweise ihre Befugnisse überschritten hat. Hierbei könnte auch die Frage geklärt werden, ob die Chance auf ein „Recht, vergessen zu werden“ gibt, so wie die europäische Datenschutzkommissarin Viviane Reding es einzuführen plant.
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