60.000€ Entschädigung wegen wiederholter Veröffentlichung von Bildnissen
Das LG Hamburg sprach der Ehefrau eines weltbekannten Formel-1-Rennfahrers eine Entschädigung i.H.v. 60.000 € wegen der Veröffentlichung mehrerer Fotos zu.
Das LG Hamburg sprach der Ehefrau eines weltbekannten Formel-1-Rennfahrers eine Entschädigung i.H.v. 60.000 € wegen der Veröffentlichung mehrerer Fotos zu.
Das AG Nürnberg hat entschieden, dass die Reproduktionsfotografie eines gemeinfreien Werkes kein urheberrechtlich schützenswerter Gegenstand ist.
Verletzt ein Lehrer durch online Fotowerbung in Ausübung seines öffentlichen Amtes Urheberrechte, so hat das Land den entstandenen Schaden zu tragen.
Den meistgelesenen Beiträgen des Jahres 2015 wollen wir zum Ende des Jahres noch einmal besondere Aufmerksamkeit widmen.
Der BGH hat entschieden, dass intime Fotoaufnahmen des Ex-Partners gelöscht werden müssen, wenn dieser es wünscht.
Das Persönlichkeitsrecht eines Fußballstars wird durch Veröffentlichung von intimen Nachrichten bei Facebook und Whats-App verletzt, so das LG Köln.
Die Videoüberwachung eines Grundstücks und Teile des Gehwegs zum Schutz des Eigentums kann das Persönlichkeitsrecht der Nachbarn und Passanten überwiegen.
Die gewerbliche und auch zunehmend private Nutzung von Drohnen soll in Zukunft für die Vermeidung von Gefahrensituationen mehr Einschränkungen unterliegen.
Die Stadt Mannheim und die Wikipedia streiten um die Frage, ob ein Museum Urheberrechte an den Fotos historischer Gemälde hat, deren Urheberrechtsschutz längst abgelaufen ist.
Das LG Düsseldorf spricht einem Berufsfotografen 8.350,00 € wegen der öffentlichen Zugänglichmachung mehrerer Fotomotive ohne Nutzungsberechtigung zu.
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