Kein Schadensersatz für Fotos von Sir Henry

Es geht um den Hund. Um einen Mops mit Namen „Sir Henry“, um genau zu sein. Ein Verlag hatte einen Kalender gedruckt und ein Porträt von Sir Henry auf dem Cover sowie im Monat August abgedruckt. Dies sei so nicht abgesprochen gewesen. Die Einnahmen seien zudem nicht für den Tierschutz gespendet worden, wie angeblich mit der Fotografin besprochen wurde.

Berühmter Mops will Lizenzentgelt

Seine Besitzerin hält ihren Liebling für den berühmtesten Mops Deutschlands – wenn nicht der Welt – und ihr Anwalt hält „Sir Henry“ für das vierbeinige Pendant von „Kollegin“ Claudia Schiffer; er sei ein Fotomodell. Der Mops hat angeblich schon 3.000 TV-Auftritte hinter sich. Wie Schiffer stehe Sir Henry daher ein Lizenzentgelt zu. Zahlreiche Marken seien ebenfalls auf ihn eingetragen.

Der Verlag hingegen gibt an, es sei nie eine Vereinbarung zustande gekommen.

Fest steht, dass ein „tierischer Andrang“ vor Gericht stattfand. Sir Henry bekam eifrig Unterstützung. Sogar das Fernsehen berichtete. Gebracht hat es nur nichts.

Kein Schadensersatz für Sir Henry

Das OLG München hat am 13.06.2013 die Klage auf Schadensersatz abgewiesen. Entscheidend war wohl: Die beiden Parteien seien tatsächlich keine Vertragspartner; denn ob überhaupt und was mit der Fotografin abgesprochen wurde, sei in diesem Fall irrelevant, da es nicht zwischen dem Verlag und der Besitzerin gelte.

Hinzu kommt, dass keine Eigentumsverletzung vorliegt, wenn fremde „Sachen“ fotografiert werden. Man mag Tiere inbrünstig lieben – für den Gesetzgeber sind sie jedoch wie Sachen zu behandeln. Und da es kein Recht am Bild der eigenen Sache gibt, gibt es auch kein Recht am Bild des eigenen Tieres.

(Bild: © javier brosch – Fotolia.com)

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