BGH zur Reichweite des Unterlassungsgebots
Auch „kerngleiche“ Handlungen sind grundsätzlich vom Unterlassungsgebot erfasst. Dagegen kann jedoch nur verstoßen werden, wenn die verbotene Handlung auch Teil des vorherigen Erkenntnisverfahrens war.
Auch „kerngleiche“ Handlungen sind grundsätzlich vom Unterlassungsgebot erfasst. Dagegen kann jedoch nur verstoßen werden, wenn die verbotene Handlung auch Teil des vorherigen Erkenntnisverfahrens war.
Wer in aktiven Wachträumen Texte empfängt und diese niederschreibt, kann sich nach Ansicht des OLG Frankfurt a.M. auf urheberrechtlichen Schutz berufen.
Zur Zeit urteilt der BGH über die Urheberabgabe: Die Entrichtung einer Gebühr, die Computerhersteller nachträglich an die VG Wort leisten sollen.
Vervielfältigungen, die auf der Grundlage einer unrechtmäßigen Quelle angefertigt werden, dürfen bei der Höhe der Abgabe für die Anfertigung von Privatkopien eines geschützten Werkes nicht berücksichtigt werden.
Der Fotograf Philipp Paulus sieht sein Urheberrecht durch eine Szene in dem Video zum Rihanna-Song „S&M“ verletzt. Die Plattenfirma bietet ihm nun einen Vergleichsantrag in Höhe von 5.000€ an.
Durch die Schaffung einer pauschalen Urheberrechtsausnahme wollen die EU-Länder sehbehinderten Menschen nun den Zugang zu geschützten Werken erleichtern.
Die neue Regelung des § 97a Abs. 3 UrhG deckelt die Streitwertfestsetzung bei Privatpersonen auf 1.000 Euro. Über die Anwendung auf Altfälle sind sich die Gerichte bisher uneinig. Das OLG Köln hat nun erstmalig in der Berufungsinstanz entschieden.
Stellt ein Händler Bilder seiner Produkte auf einer Internetplattform ein, so erklärt er stillschweigend seine Einwilligung zur Nutzung der Bilder durch andere Händler.
Die Speicherung von Daten zum Zwecke der Beweismittelsicherung kann erforderlich sein, wenn das Interesse daran höher wiegt, als das Recht zur informationellen Selbstbestimmung der Betroffenen.
Das Gemälde eines Künstlers wurde ohne Urhebernennung in einem Produktkatalog gezeigt. Richtig so, befanden die Richter. Schließlich handele sich um ein unwesentliches Beiwerk.