BGH: Nachträgliche Urheberabgabe für Drucker und PC?

Mit der Gesetzesänderung im Jahr 2008 wurden die Hersteller von Druckern und PCs verpflichtet, eine Abgabe an die VG Wort zu zahlen, da die Nutzer mit den Geräten eigene Kopien von urheberrechtlich geschützten Werken erstellen können.

Jeder zahlt ein bisschen Urheberabgabe

Seitdem zahlt der Verbraucher mit jedem Kauf eines PC oder Drucker einen kleinen Beitrag an die Verwertungsgesellschaft. Über die Problematik und die Entscheidung des EuGH berichteten wir bereits.

Nachträgliche Abgabepflicht?

Die VG Wort verlangt nun auch für die von 2001-2007 (also nach alter Gesetzeslage) verkauften Geräte eine Entschädigung von den Herstellern. Die Nachzahlung soll den Urhebern zu Gute kommen.

Der Anwalt der Hersteller ist der Ansicht, dass mit einem PC allein noch keine analogen Kopien hergestellt werden könnten, sondern nur digitale Dateien gespeichert werden. Deshalb könne für einen PC ohne Drucker keine Abgabe verlangt werden.

Die Entscheidung des BGH soll am 3. Juli verkündet werden.

Wissenschaftliche Abhandlung zur Urheberabgabe

Zu dem Thema sei auch auf die bei uns veröffentlichte wissenschaftliche Abhandlung „Wissenschaftliche Ausarbeitung über die Geräteabgabe für Drucker, PCs und Multifunktionsgeräte“ von Hrn. Wagenknecht hingewiesen.

Quelle: Süddeutsche.de

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