EU-Kommission erwägt weitere Schritte gegen Verletzungen geistigen Eigentums

Anscheinend war die Richtlinie 2004/48/EG nicht deutlich genug und reicht insbesondere nicht aus, die Probleme rund um IPR (Intellectual Property Rights)-Verletzungen zu lösen. Brüssel hat nun einen Fahrplan herausgebracht, mit Hinweisen darauf, was getan werden muss. Viel Konkretes wird nicht aufgezeigt, jedoch zeigt es die Richtung an, die gegangen werden soll.

Zunächst wird aufgezeigt, dass das Internet dem Urheber neue Wege eröffnet, sein Werk anzupreisen und zu vermarkten. Allerdings gibt das Internet auch Raum für neue Wege der Verletzungen, gegen die vorgegangen werden muss. Dies erwies sich bisher – wohl auch aufgrund fehlender, klarer Richtlinien – als schwierig.

Der Fahrplan sieht vor, dass die Richtlinie von 2004 geändert werden müsse. Es fehlen ergänzende Maßnahmen um die „Kette der Geschäfts- und Wertschöpfungskette“ der Verletzer zu unterbrechen und die Kooperation zwischen Verletzten und den Zugangsanbietern zu stärken. Es werden bisher drei (konkretere) Optionen aufgezeigt, die angegangen werde sollen:

  1. Die Regeln, auf Basis derer Zugangsanbieter – also hauptsächlich Provider – die Daten von Verletzern herausgeben müssen, sollen klarer gefasst werden. Hierbei wird jedoch auch betont, dass sich die Herausgabe auf gewerbsmäßige Verletzungen beschränken soll. Was genau sich hinter dem „gewerblichen Ausmaß“ versteckt, muss klarer definiert werden. Denn statt private Verbraucher sollen viel mehr die professionellen Fälscher ermittelt werden.
  2. Es soll eine schnelle Abwicklung gewährleistet sein, wenn kleine und mittelständische Unternehmen Opfer von Rechtsverletzungen gegen das geistige Eigentum werden. Dies umfasse unter anderem einstweilige Verfügungen, Schadensersatz und weitere Korrekturmaßnahmen.
  3. Es müsse die (verbesserte) Möglichkeit eröffnet werden, gegen Webseiten vorzugehen, die widerrechtlich Inhalte geistigen Eigentums anzeigen. Es wird hierbei auf eine weitere „Roadmap“  verwiesen, in der beschrieben wird, dass insbesondere die Notice-and-Takedown Regeln zu verbessern und vereinheitlichen seien. Wenn also ein illegaler Inhalt veröffentlicht wurde, soll dieser so schnell wie möglich wieder verschwinden.

Ob sich dahinter verbirgt, dass auch Brüssel ein abgestuftes Strafmodell in Erwägung zieht, ist erst einmal abzuwarten. Verwunderlich wäre es zumindest nicht (so auch auf heise nachzulesen) – hat doch in letzter Zeit bereits die Meldung für Aufsehen gesorgt, dass auch eine Studie des Bundeswirtschaftsministeriums ein Two-Strikes-Modell für geboten hält.

Ein konkreter Änderungsvorschlag der „alten“ Richtlinie wird für September 2012 angekündigt.

(Bild: © Torbz – Fotolia.com)

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