Wie Heise-Online berichtete, möchten die Mitgliedstaaten der EU den internationalen Blindenvertrag der World Intellectual Property Organisation (WIPO) unterzeichnen.
Grenzüberschreitende Weitergabe und Reproduktion geschützter Werke
Die bereits im Juni 2013 in Marrakesch nach jahrelangen Verhandlungen angenommene Übereinkunft soll Blindenorganisationen künftig vor allem die grenzüberschreitende Weitergabe und Reproduktion geschützter Werke in Formaten erlauben, die für Blinde und Sehbehinderte zugänglich sind. Für weitere Informationen siehe auch: Ausnahmen für Blinde – Treaty for the Blind.
Kompromissvorschlag setzt sich durch
Schon im Dezember 2013 hatte die EU-Kommission den Vorschlag gemacht, den Vertrag zu unterzeichnen, da die Ergebnisse der diplomatischen WIPO-Konferenz zufriedenstellend seien. Zuvor hatten die EU-Vertreter lange zu scharfen Kritikern des Vorhabens gehört. Ein – bisher noch nicht öffentlich zugänglich gemachter – Kompromissvorschlag der griechischen Ratspräsidentschaft wurde von dem Gremium jedoch mit geringfügigen Änderungen akzeptiert. Die nun noch notwendige Einigung der Regierungsvertreter in einer Plenarsitzung des EU-Rates gelte als reine Formsache.
Der Marrakesch-Vertrag steht bis Ende Juni 2014 zur Unterzeichnung offen. Er tritt in Kraft, wenn ihn zwanzig WIPO-Staaten ratifiziert haben.