WDR und Wikipedia uneins über Zulassung von Fotografen zu Fototerminen

Nach einem Bericht des Wikipedia Kurier verwehrt der WDR Wikipedia-Fotografen den Zugang zu Fototerminen. Die Anstalt des öffentlichen Rechts akkreditiere zu seinen Fototerminen ausschließlich bildjournalistisch tätige Personen, die einen gültigen Presseausweis besitzen. Einen solchen Presseausweis besitzen die Fotografen der Wikipedia jedoch in der Regel nicht.

Hausrecht als Grundlage der Akkreditierung

Als Rechtsgrundlage führt der WDR neben dem Landespressegesetz auch das ihm zustehende Hausrecht an. Nach § 6 Abs. 2 des Versammlungsgesetzes haben sich Pressevertreter bei Versammlungen in geschlossenen Räumen durch ihren Presseausweis ordnungsgemäß auszuweisen. Aber auch unabhängig von dieser Regelung stehe es dem WDR innerhalb seiner eigenen Gebäude frei, welche Fotografen er zulässt.

Freier Zugang für freies Wissen?

Die Wikimedia Foundation Deutschland (WMDE) als Betreiber u.a. von Wikipedia wirft nun die Frage auf, ob der WDR als Anstalt des öffentlichen Rechts nicht dazu verpflichtet sei, für freies Wissen ehrenamtlich tätigen Fotografen Zugang zu gewähren. Zur Klärung hat die WMDE nun alle erforderlichen Unterlagen bzgl. des Akkreditierungsvorgangs beim WDR angefordert, um eine juristische Überprüfung einzuleiten. Ziel ist es, den Fotografen der Wikipedia den Zugang zu entsprechenden Fototerminen zu erleichtern – unabhängig von einer ausschließlich bildjournalistischen Tätigkeit.

Vorlage eines Presseausweises sei gängige Praxis

Der WDR erklärt in einer Stellungnahme vom 28.09.2013, dass er das Vorgehen von Wikipedia für „irritierend und nicht nachvollziehbar“ halte. Er betont erneut die rechtliche Grundlage des eigenen Vorgehens und weist daraufhin, dass es gängige Praxis sei, die Vorlage eines Presseausweises zu verlangen – unabhängig davon welcher Fotograf eine Akkreditierung anfragt. Gleichzeitig bietet der WDR jedoch einen Lösungsvorschlag an: Wikipedia könne auf Anfrage die Bilder des WDR kostenlos übernehmen. Ob dieses Angebot seitens Wikipedia angenommen wird, sei noch nicht entschieden.

Inwieweit es zu einer langfristigen Einigung kommt oder tatsächlich eine rechtliche Überprüfung erfolgt, bleibt zunächst abzuwarten.

(Bild: © mikelaptev – Fotolia.com)

9 Gedanken zu „WDR und Wikipedia uneins über Zulassung von Fotografen zu Fototerminen“

  1. Die Wikipedianer versuchen ja auch in letzter Zeit ganz massiv, auf Festivals und bei Konzerten an Akkreditierungen zu kommen. Was dabei völlig außer Betracht gerät ist die Frage nach einer geeigneten Versicherung. Auch wer eine ehrenamtliche Tätigkeit im Bühnengraben oder auf Presseterminen ausübt, braucht eine Berufshaftpflichtversicherung, denn eine Privathaftpflicht kommt für solche Tätigkeiten in der Regel nicht auf. Eine Mailumfrage bei acht deutschen Versicherern hat ergeben, dass nur eine Gesellschaft Schäden regulieren würde, die bei dieser ehrenamtlichen Tätigkeit verursacht werden.
    Gerade in den engen und dunklen Bühnengräber ist die Gefahr einer Beschädigung hoch und auch auf Presseterminen ist ein falscher Schritt genug, um großen Schaden anzurichten. Ich möchte mich und meine Ausrüstung nicht gefährdet sehen, weil unversicherte Amateure einen Auftrag verfolgen, den sie sich aus Hobbygedanken oder gar Geltungssucht herleiten.
    Das gilt im Übrigen auch für Blogger und andere Hobbyisten, die den Job teilweise nur für lau machen, weil es aus deren Sicht halt irgendwie cool ist mit einer Spiegelreflex durch die Bühnengräbern zu rennen und sich auf Presseterminen rumzudrücken. Da sind meiner Meinung nach auch die Veranstalter und Pressestellen gefragt. Dem WDR und verschiedenen Veranstaltern habe ich jedenfalls entsprechende Mails geschickt mit der Bitte um Berücksichtigung dieses Aspekts.
    Was Wikipedia betrifft: Aus meiner Erfahrung sind auch die Fotografierten oft nicht einverstanden, wenn Bilder erscheinen, die technisch mangelhaft sind. Beispielhaft ist das beim Kölner Treff entstandene Foto von Johanna Gastdorf, das vom Motiv und der technischen Ausführung nicht im Mindesten dem entspricht, was Profis abliefern und schon von daher nicht geeignet ist, in einer Enzyklopädie verwendet zu werden. Man sieht daran eben sehr gut, wie sehr Anspruch und Wirklichkeit bei Wikipedia auseinanderklaffen. 

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  2. Wenn wirklich Wiki Leute versuchen auf Konzerte zu kommen ist das hochgradig idiotisch — nach dt. Recht darf man auch mit Akkri keine Bilder von Konzerten in die Wikipedia stellen.Ich weiß außerdem, bin einer dieser Hobbyfotografen im Graben, aus Erfahrung das die normale Versicherung alles abdeckt. Viel Text für viel Halbwissen, meinste nicht auch Peter?

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  3. Was heisst nach deutschem Recht? Du bekommst eine Akkreditierung für eine bestimmte Redaktion oder Agentur und dann ist der Verwendungszweck eindeutig. Ob das der Spiegel ist oder Wikipedia hat mit deutschem Recht mal grade gar nichts zu tun. Was die Versicherungen betrifft: Die Aussagen, die ich auf meine Anfragen bekommen habe, waren eindeutig: So lange die Tätigkeit auf einen Auftrag zurückzuführen ist oder eine Mitarbeit an einer Publikation darstellt, wird das von den meisten Versicherungen als gewerbsmäßige Tätigkeit angesehen und fällt damit nicht mehr unter die Privathaftpflicht. Dabei ist es übrigens egal, ob für die Bilder ein Honorar bezahlt wird oder die Tätigkeit unentgeltlich ist. Entscheidend ist der Charakter den die Tätigkeit hat, nicht ob und wie hoch ein Honorar ausfällt. Übrigens, in Sachen Halbwissen wäre ich vorsichtig: Wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen.

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  4. Presseakkreditierung von Konzerten sind zu behandeln wie die für Sportereignisse. Ohne Berichterstattung über das Ergeignis (was Wiki nicht ist) ist das Veröffentlichen der Bilder nicht erlaubt . Das hat erst mal nichts damit zu tun wer das in Auftrag gegeben hat, sondern mit Persönlichkeitsrechten und KunstUrhG.
    Natürlich gilt wie immer das „wo kein Kläger, da kein Richter“ Prinzip.
     
    Hier ist das diskutiert worden, sehr ausführlich: https://www.facebook.com/groups/130955937007656/permalink/169948603108389/
    Das wurde mir so von einem Bekannten (Hobby-Graben-Fotograf und Vollzeit-Partner einer Kanzlei für Medienrecht) bestätigt.

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  5. Kann ja sein, dass es irgendwo diskutiert wurde und irgendwer das bestätigt hat. Dennoch, wahrer wird eine Behauptung durch ständige Wiederholung leider nicht. Akkreditierungen werden nicht an die Bedingung einer Berichterstattung geknüpft. Das wäre auch völlig unlogisch, denn das würde ja eine Pflicht zur Veröffentlichung der Bilder implizieren – was mit der Praxis in den Redaktionen gar nicht vereinbar ist. Akkreditierungen stellen lediglich die Zugangserlaubnis dar und berechtigen den Fotografen zum Vertrieb bzw. der Veröffentlichung der Bilder. Wenn der Ausgebende der Akkreditierung und der Fotograf übereingekommen sind, wo die Bilder erscheinen, dann ist hat das mit Persönlichkeitsrechten und Kunsturhebergesetz rein gar nichts zu tun. Diese Übereinkunft hat rechtlich höchtens was mit der gesetzlich verankerten Vertragsfreiheit zu tun. Persönlichkeitsrechte und die Abtretung von Nutzungsrechten vom Fotografen an die Redaktionen werden durch die Akkreditierung an sich geregelt, aber nicht durch die Übereinkunft, für welches Medium oder welche Publikation der Fotograf sich angemeldet hat. 

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  6. Ähh ja, nein, das habe ich nicht gesagt.
     
    „Akkreditierungen stellen lediglich die Zugangserlaubnis dar und berechtigen den Fotografen zum Vertrieb bzw. der Veröffentlichung der Bilder.“ Jepp, sehe ich auch so.
    „Persönlichkeitsrechte und die Abtretung von Nutzungsrechten vom Fotografen an die Redaktionen werden durch die Akkreditierung an sich geregelt[…]“ Ist meiner Meinung nach falsch, zumindest im Generellen. Mag sein das sowas manchmal explizit geregelt ist, das ist aber Ausnahme als Regel und wenn eher zum Nachteil des Fotografen (die „wir wollen alles vorgelegt bekommen und freigeben“ Regel).
    Ein Konzertveranstalter oder BookingAgentur die (ohne Not von sich aus) für die Fotografen Persönlichkeitsrechte abklärt? Ähh, wohl eher nicht.
     

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  7. Die Einstellung des WDR (und diverser Veranstalter) ist natürlich wie alles andere auch eine Sache mit Licht und Schatten. Die fängt schon mal damit an, dass es bei jeder Veranstaltung nur begrenzten Platz für (Bild-) Berichterstatter gibt. Daher ist meist die Zulassung schon aus Platzgründen zu begrenzen. Heutzutage sind die Kriterien wer da ausgewählt wird in der Tat manchmal etwas befremdlich, die Haltung des WDR jedoch grundsätzlich erst mal nachvollziehbar. In der Praxis lässt der WDR nämlich auch Fotografen zu, die nicht ausschließlich, aber überwiegend oder in Teilzeit bildjournalistisch Tätig sind. Da spielt dann bei der Akkreditierung die wichtigere Rolle, für wen die denn kommen wollen. Der Teilzeit-Fotojournalist des XY-Stadtanzeigers wird in der Regel eine Zulassung bekommen, weil dem WDR ziemlich schnuppe ist wen der Anzeiger da nun schickt. Und den lassen die auch rein, obwohl er keinen Presseausweis besitzt. Weil er nämlich eine Redaktionsbestätigung eines im Verbreitungsgebiet des WDR bekannten Printmediums vorweisen kann.

    Anders die die Sache da schon aus, wenn der Platz eng begrenzt ist und daher Agenturen, freie (Profi-) Fotografen ohne konkreten Auftrag und Hobby-Blogger draußen bleiben müssen – genau wie bei Konzertveranstaltungen. Hier kann man in der Regel davon ausgehen, dass schon freie Konzertfotografen ohne festen Auftrag nicht akkreditiert werden. Nicht mal, wenn im Graben genug Platz wäre weil gerade mal der Fotograf der örtlichen Tageszeitung da ist. Bei anderen Konzerten wiederum stolpern die drei hauptberuflichen Fotojournalisten der beiden größten Tageszeitungen der Region und ihr Kollege eines führenden Musikmagazins über 10-15 Hobbyfotografen, die aus unnachvollziehbaren Gründen akkreditiert wurden. Leute, die ohne Vergütung, auf eigene Kosten in der Freizeit durch die Republik reisen um den Content für Onlineseiten zu erzeugen. Und im Weg herumstehen und den Berufsfotografen die nötige Bewegungsfreiheit im Graben nehmen. Hauptsache sie sind wichtig.

    Der Hinweis auf die versicherungstechnische Frage ist übrigens durchaus ernst zu nehmen. Sowohl in Haftungsfragen bei Schäden, als auch was die Unfallgefahr angeht. Schnell bleibt man da als Berufsfotograf mal auf mehreren tausend Euro Schaden sitzen, wenn ein nicht versichterter Hobbyfotograf einem das 600er Objektiv zerstört. Oder ein Kollege von einem Podest geschubst wird.

    Was die Verwendung der Bilder angeht, herrscht im Übrigen Chaos. Bei der einen Veranstaltung juckt keinen was damit passiert, beim nächsten Konzert steht im (immerhin auf deutsch verfassten) Fotovertrag (nix unterschreiben, nix reingelassen werden) die Bilder dürfen nur zu redaktionellen des einen zu benennden beauftragenden Mediums und zu keinem anderen Zwecke veröffentlicht werden, im nächsten im feinsten angelsächsichen Rechtsverständnis auf englisch, dass der Fotograf vor dem Verlassen der Halle mit dem Management die Bilder durchgehen, alle unliebsamen löschen muss, die Bilder nur innerhalb der nächsten X Tage einmalig an das Medium X liefern darf, dieses darf sie nur einmalig abdrucken, der Fotograf soll kostenlos „das Urheberrecht“ an das Management übertragen (was nach deutschem Recht nicht geht, wohl aber die entgeldlose Übertragung aller uneingeschränkten exklusiven Verwertungsrechte gewollt ist) und dann seine eigenen Bilder löschen soll.

    Und sehr wohl wird schon bei „harmloseren“ Fotoverträgen zur absoluten Bedingung gemacht, dass sowohl eine Vorberichterstattung bereits statt gefunden hat als auch eine Nachberichterstattung statt finden wird. Wobei es sich gerade meiner Kenntnis entzieht, ob das tatsächlich schon mal ein Künstlermanagement versucht hat durchzusetzen.

    So viel Verständnis ich für die Freude von Hobbyfotografen am Fotografieren übrig habe und auch mit Lob für schöne Bilder nicht geize: Ich habe zu arbeiten und mein Auftraggeber erwartet für sein Geld eine bestimmte Menge an Motiven in bestmöglicher professioneller Qualität. Die Arbeitsbedingungen sind bei solchen Veranstaltungen zumeist eh schon eine Herausforderung, wenn dann wie bei WDR-Veranstaltungen noch primär zu recht die Bedürfnisse der Fernsehproduktion zu berücksichtigen sind und diese nicht durch die Fotografen behindert werden darf, gibt es genau gar keinen Spielraum mehr, dass sich auch noch Freizeitfotografen austoben. Da entscheided schon manchmal die Zulassung eines Profis mehr oder weniger darüber, ob man seinen Job vernünftig machen kann oder für alle nahezu unlösbare Probleme entstehen. Oder ob sich glücklicherweise ein paar Zeitungsfotografen treffen, sie seit Jahren eingespielt sind.

    Insofern soll sich Wikipedia über jeden Veranstalter freuen, der das Angebot unterbreitet lizenzkompatibel Bildmaterial seiner professionellen Fotografen beizusteuern.

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