60.000€ Entschädigung wegen wiederholter Veröffentlichung von Bildnissen
Das LG Hamburg sprach der Ehefrau eines weltbekannten Formel-1-Rennfahrers eine Entschädigung i.H.v. 60.000 € wegen der Veröffentlichung mehrerer Fotos zu.
Das LG Hamburg sprach der Ehefrau eines weltbekannten Formel-1-Rennfahrers eine Entschädigung i.H.v. 60.000 € wegen der Veröffentlichung mehrerer Fotos zu.
Verletzt ein Lehrer durch online Fotowerbung in Ausübung seines öffentlichen Amtes Urheberrechte, so hat das Land den entstandenen Schaden zu tragen.
Der BGH hat entschieden, dass intime Fotoaufnahmen des Ex-Partners gelöscht werden müssen, wenn dieser es wünscht.
Das Persönlichkeitsrecht eines Fußballstars wird durch Veröffentlichung von intimen Nachrichten bei Facebook und Whats-App verletzt, so das LG Köln.
Die gewerbliche und auch zunehmend private Nutzung von Drohnen soll in Zukunft für die Vermeidung von Gefahrensituationen mehr Einschränkungen unterliegen.
Das LG Düsseldorf spricht einem Berufsfotografen 8.350,00 € wegen der öffentlichen Zugänglichmachung mehrerer Fotomotive ohne Nutzungsberechtigung zu.
Im Geschäftsverkehr ist es unzulässig mit Fotos, deren Darstellungen nicht dem eigenen Geschäftsbetrieb angehören oder verbunden sind, im Netz zu werben.
Die Verwertbarkeit von Dash-Cam-Aufzeichnungen bei Gericht ist einzelfallabhängig. Das Amtsgericht Nürnberg ließ die Aufzeichnungen als Beweismittel zu.
Kameradrohnen erfreuen sich zunehmender Beliebtheit, die Nutzung kann aber rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Die Identität von filmenden Personen auf Versammlungen darf nicht festgestellt werden, ohne dass ein polizeiliches Schutzgut in Gefahr ist.