AfD Parteipublikation enthält wohl Urheberrechtsverletzung
Vorwurf der Urheberrechtsverletzung: Sächsische AfD verwendet fünf Fotos der „Leipziger Internet Zeitung“ für ihre Parteipublikation.
Vorwurf der Urheberrechtsverletzung: Sächsische AfD verwendet fünf Fotos der „Leipziger Internet Zeitung“ für ihre Parteipublikation.
Ist aufgrund vergangener Rechtsgutsverletzungen auch mit künftigen zu rechnen, rechtfertigt dies die Unterlassungsverpflichtung der Anfertigung von Bildnissen.
Geringer Schadensersatz bei Creative Commons-Lizenzen: LG Köln erachtet einen Anspruch auf 100 Euro bei unerlaubter Verwendung eines Fotos für ausreichend.
Kennzeichnung, Pilotenschein, Betriebserlaubnis: Die wichtigsten Änderungen zur geplanten Verordnung für die Nutzung von Drohnen finden sie hier.
Der BGH hat am 27. September 2016 (Az.: VI ZR 310/14) entschieden, dass die BILD-Berichterstattung über Klaus Wowereit beim privaten Essen zulässig sei.
Das OLG Köln urteilt, kostenlos unter Creative-Commons-Lizenz angebotene Bilder können wirtschaftlich wertlos sein, so dass ein Schadenersatz entfällt.
Es liegt keine relevante Verletzung des deutschen Urheberrechts vor, wenn es einem Weblog trotz DE-Domain an einem Inlandsbezug fehlt.
Ein Vater hat alleine keinen Unterlassungsanspruch wegen im Internet veröffentlichter Bilder seiner Kinder. Es fehlt bereits an einer Aktiv-Legitimation.
Das OLG FFM stellte fest, dass die Teilnahme an einer Demonstration keine konkludente Einwilligung in die Veröffentlichung von „Einzel“-Fotos begründet.
Die Veröffentlichung eines Fotos in einschlägiger Pose durch die taz verletzt die Persönlichkeitsrechte vom AfD-Fraktionsvorsitzenden Höcke nicht.