Bundesverfassungsgericht erkennt Street Photography als Kunstform an
Das Bundesverfassungsgericht erkennt ein Street Photography Foto als Kunstwerk und damit die Straßenfotographie als Kunstform an.
Das Bundesverfassungsgericht erkennt ein Street Photography Foto als Kunstwerk und damit die Straßenfotographie als Kunstform an.
Der Ärger über die Krawalle beim G20-Gipfel ist groß. Nun veröffentlichen sowohl Private als auch Zeitschriften Fahndungsaufrufe. Doch sind diese zulässig?
Anstatt der erstinstanzlich zugesprochenen 20.000 € Schmerzensgeld für die Veröffentlichung eines Intimfotos, reduzierte das OLG Hamm den Betrag auf 7.000 €.
In diesem Sommer gelten in vielen deutschen Freibädern Fotoverbote. Was Sie bei Ihrem nächsten Freibadbesuch ggfs. beachten sollten, erfahren Sie hier.
Zeuge beschreibt Räuber wie den Rapper Bushido und Polizei nutzt ein Foto zur Erstellung eines Phantombildes. Hiergegen wehrt sich der Rapper strafrechtlich.
Nach Hessen möchte nun auch die Polizei NRW Bodycams einsetzen. Eine Pilotstudie startet ab Mai in Düsseldorf, Duisburg, Köln, Wuppertal und Kreis Siegen.
Ein Fotograf hatte ein Nacktfoto einer 17-Jährigen gemacht. Das Bild darf nun nicht weiter verbreitet werden, ein „Schmerzensgeld“ gibt es allerdings nicht.
Nach Kritik des DMFV: Der geplanten Verordnung für Drohnen wird nur mit Auflage zugestimmt, die maximale Flughöhe nicht pauschal auf 100 Meter zu beschränken.
Allein das Aufbringen einer Fotografie auf einem dreidimensionalen Träger ist noch kein unzulässige Vervielfältigungshandlung eines Werkes i.S.d. § 59 UrhG.
Vorwurf der Urheberrechtsverletzung: Sächsische AfD verwendet fünf Fotos der „Leipziger Internet Zeitung“ für ihre Parteipublikation.