„Bitte nicht nachmachen“

Im Laufe der Zeit kommen einem viele Hinweise zu Ohren, die angeblich dabei helfen sollen, rechtliche Probleme zu umgehen. Erst letztens war erneut einer solch „heißer Tipp“ zu lesen. Es ging um folgendes:

Man nimmt sich eine beliebige Stockagentur, meldet dort einen fiktiven Account an, lädt rechtlich problematische Fotos hoch und „kauft“ diese dann von einem zweiten Account aus. Ziel des Ganzen soll natürlich sein, die rechtlichen Probleme zu umgehen und auf die Agentur verweisen zu können, wenn man abgemahnt werden sollte. Schließlich habe man die Fotos ja bei einer Agentur gekauft und sich auf die Rechtmäßigkeit verlassen.

Da dieser „Tipp“ mittlerweile an einigen stellen im Netz auftaucht, sollte vielleicht kurz darauf hingewiesen werden, auf was für ein Minenfeld man da tritt.

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Tag des geistigen Eigentums – Quo Vadis, Urheberrecht?

Heute, am 26.04.2011, ist der (Welt)Tag des geistigen Eigentums. Er wurde im Jahr 2000 von der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) erstmals ausgerufen und erinnert an den 26. April 1970, an dem die Gründungskonvention der WIPO in Kraft trat. Ebenso soll er darauf aufmerksam machen, wie wertvoll Kreativität und geistiges Eigentum im täglichen Leben sind … Weiterlesen …

Der DJV ruft auf: Fotografen haben Namen

Der heutige Tag wurde vom DJV (Deutscher Journalisten Verband) dazu auserkoren, dass die Zeitungsleser doch mal genauer in ihre Zeitung schauen sollten. Denn für den heutigen 14. April wurde die Aktion „Fotografen haben Namen“ aufgerufen. Die Leser sollen sich darauf konzentrieren, ob bei den Fotos auch die Namen der Fotografen zu finden sind. Das Recht … Weiterlesen …

Expertenrunde zum Thema Urheberrecht – der Report

Wir hatten bereits über den Denkanstoss für ein verändertes Urheberrecht berichtet. Die Internet & Gesellschaft Co: llaboratory hat sich in einer Expertenrunde mit den Fragen eines zeitgemäßen Urheberrechts befasst und hierüber nun ihr Diskussionspapier publiziert. Darin wird unter anderem darauf eingegangen, wie das Schaffen der Künstler in der Welt der freien Informationsbeschaffung verändert wird, wie sie weiterbestehen und wie sie in Zukunft ihr Geld verdienen sollen.

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VG Wort gewinnt Streit gegen die Bundesländer

Das OLG München entschied am 24.03.2011 (Az.: 6 WG 12/09), dass die Hochschulen auch rückwirkend für urheberrechtlich geschützte Texte zahlen müssen. Der Streitwert des Verfahrens wurde auf eine Million Euro als Untergrenze festgelegt. Da jedoch auch noch weitere, ähnlich gelagerte Fälle anhängig sind, kann diese Entscheidung des OLG weitere Auswirkungen haben. Nach Aussage der Richter gehe es um wirtschaftliche Interessen im Wert von einigen 100 Millionen Euro.

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