Der DJV ruft auf: Fotografen haben Namen

Der heutige Tag wurde vom DJV (Deutscher Journalisten Verband) dazu auserkoren, dass die Zeitungsleser doch mal genauer in ihre Zeitung schauen sollten. Denn für den heutigen 14. April wurde die Aktion „Fotografen haben Namen“ aufgerufen.

Die Leser sollen sich darauf konzentrieren, ob bei den Fotos auch die Namen der Fotografen zu finden sind. Das Recht auf Urhebernennung ergibt sich aus § 13 UrhG:

Der Urheber hat das Recht auf Anerkennung seiner Urheberschaft am Werk. Er kann bestimmen, ob das Werk mit einer Urheberbezeichnung zu versehen und welche Bezeichnung zu verwenden ist.

Der DJV möchte mit Hinblick auf den Welttag des Urheberrechts am 23. April darauf aufmerksam machen, wie wenig dieser Anspruch zur Kenntnis genommen wird.
Wer mehr darüber erfahren und sich eventuell daran beteiligen möchte kann auf der Homepage des DJV die notwendigen Informationen und weiterführenden Links nachlesen.

 

3 Gedanken zu „Der DJV ruft auf: Fotografen haben Namen“

  1. Gut, die Urheberkennzeichnung ist im Gesetz verankert. Doch bleibt die Frage, ob man wirklich immer auf die Nennung pochen sollte. Zum einen finde ich es visuell sehr störend, wenn immer hochkant neben dem Bild der Name steht. Noch schlimmer: auch einige Microstock Agenturen fordern mittlerweile die Angabe der Bildnummer neben dem Bild.
    Zum anderen: Was bringt es dem Urheber? Wird er dadurch nur ein Bild mehr verkaufen oder einen Job mehr bekommen?

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  2. Na, wenn einem ein Bild außerordentlich gut gefällt, ist es doch ganz gut, den Namen zu kennen und beispielsweise in eine Suchmaschine eingeben zu können. Und ich hab da lieber eine dezente Schrift neben dem Foto als ein Logo auf dem Bild selbst. :)

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  3. Hab mal ein Bild für einen Verein gemacht, einfach so, weil’s für nen Freund war. Die haben es für Pressearbeit genutzt, meinen Namen mit angegeben, und drunter stand dann das Kürzel der Redaktion. Hab ich schon als Abwertung meiner Leistung empfunden, das hätte denen doch nicht wehgetan.

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