Am 22. Dezember 2010 hatte die EU-Kommission die Richtlinie 2004/48/EG veröffentlicht. Darin beschäftigt sie sich mit der Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums und macht Vorschläge zur Verbesserung selbiger. In einer aktuellen Stellungnahme hat die Europäische Filmurhebergesellschaft Society of Audiovisual Authors (‚SAA‘) mehrere Kritikpunkte an der Richtlinie geäußert.
So sei sie noch weit von der für die Herausforderungen der digitalen Umwelt erforderlichen Klarheit entfernt. Insbesondere sei das sog. ‚Notice and Take down‘-Verfahren keine ausreichende Option um Rechtsverletzungen im Internet wirksam zu begegnen. Bei diesem Verfahren werden bekannt gewordene Rechtsverletzung, z. B. durch illegal im Internet angebotene Hollywoodfilme, bei der Entdeckung von Server verbannt. Einem erneuten Upload werde damit jedoch nicht entgegengewirkt, so dass, ähnlich den Pilzen im Wald, die Filme an anderer Stelle im Netz erneut auftauchen.
Daher müsse vielmehr ein ‚Notice and stay down‘-Verfahren anzuwenden sein um solche illegalen Filmuploads auch nach der einmaligen Entfernung zu verhindern. Die dafür erforderlichen technischen Filtertechniken sind vorhanden und müssten nur in entsprechender Größenordnung auch angewandt werden.
Ob diese durchaus berechtigte Kritik Anklang oder sogar den Weg in die Richtlinie findet, bleibt abzuwarten. Insbesondere das angesprochene ‚Notice and stay down‘-Verfahren ist, bei fehlerfreier Anwendung, für eine wirksame Vermeidung von Rechtsverletzung unverzichtbar.
Weitere Informationen:
- Stellungnahme der SAA