„Bitte nicht nachmachen“

Im Laufe der Zeit kommen einem viele Hinweise zu Ohren, die angeblich dabei helfen sollen, rechtliche Probleme zu umgehen. Erst letztens war erneut einer solch „heißer Tipp“ zu lesen. Es ging um folgendes:

Man nimmt sich eine beliebige Stockagentur, meldet dort einen fiktiven Account an, lädt rechtlich problematische Fotos hoch und „kauft“ diese dann von einem zweiten Account aus. Ziel des Ganzen soll natürlich sein, die rechtlichen Probleme zu umgehen und auf die Agentur verweisen zu können, wenn man abgemahnt werden sollte. Schließlich habe man die Fotos ja bei einer Agentur gekauft und sich auf die Rechtmäßigkeit verlassen.

Da dieser „Tipp“ mittlerweile an einigen stellen im Netz auftaucht, sollte vielleicht kurz darauf hingewiesen werden, auf was für ein Minenfeld man da tritt.

Zunächst lässt sich festhalten, dass natürlich auch den Agenturen solche Tricks bekannt sind. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) stehen dazu häufig bereits entsprechende Klauseln. Selbstverständlich muss man dafür erst mal erwischt werden, keine Frage.

Aber wie heißt es so schön: (angebliche) Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Denn selbst wenn man von der Agentur nicht erwischt wird, so hilft dieser vermeintliche „Trick“ nicht davor, eine Unterlassungsaufforderung und Abmahnung nach §§ 97 Absatz 1, 97a UrhG zu erhalten. Im Gegenteil hat man sich eher selbst ein Bein gestellt, da man sich den Weg zu einem möglichen Regressanspruch verbaut. Darüber hinaus wird – wenn die ganze Angelegenheit auffliegt – ganz klar absichtlich rechtswidriges Handeln vermutet und damit der Weg zu Schadensersatz aus § 97 Absatz 2 UrhG eröffnet.

Also bevor man sich von vermeintlichen super „Tipps und Tricks“ aus dem Internet verleiten lässt, sollte man vielleicht doch einmal darüber nachdenken.

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