Bildernutzung in Apps honorarpflichtig

Die Expertenrunde der Mittelstandsgemeinschaft Fotomarketing (MFM) hat sich Anfang April mit der Frage nach Honorierungen von Bildnutzungen in Apps beschäftigt. Dies wohl vor allem vor dem Hintergrund, dass sich die digitalen Publikationen vermehren, wenn nicht gar die Print-Ausgaben in Zukunft gänzlich ablösen werden.

Dabei wurden unter anderem folgende Punkte festgelegt:

  • Eine App sei eine eigenständige Nutzungsform und honorierungsbedürftig.
  • Trotz technisch immer fortschreitender Technik solle eine zur Printform gleichzustellende Honorierung erfolgen. So ist es also egal, ob das Bild im Printformat, in einer PDF oder in einer App erscheine. Es gelten zudem die marktüblichen Rabatte.
  • Von den Nutzern seien Belegexemplare zum Nachweis der Veröffentlichung zu erwarten, wie bei Print-Ausgaben auch.
  • Auch in Apps greife der gesetzliche Anspruch und es müsse daher der Urhebernachweis erbracht werden.

 

Weiteres werde eventuell zur nächsten Sitzung im September bekanntgegeben.

Quelle und weitere Informationen: http://www.bvpa.org/

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