60.000€ Entschädigung wegen wiederholter Veröffentlichung von Bildnissen
Das LG Hamburg sprach der Ehefrau eines weltbekannten Formel-1-Rennfahrers eine Entschädigung i.H.v. 60.000 € wegen der Veröffentlichung mehrerer Fotos zu.
Das LG Hamburg sprach der Ehefrau eines weltbekannten Formel-1-Rennfahrers eine Entschädigung i.H.v. 60.000 € wegen der Veröffentlichung mehrerer Fotos zu.
Wird eine mit Bikini bekleidete Frau zufällig neben einem Prominenten gezeigt, stellt dies eine Persönlichkeitsrechtsverletzung dar, die zu unterlassen ist.
Ein Bordellbesucher sollte ein notarielles Schuldanerkenntnis unterschreiben. Ihm wurde gedroht, andernfalls sein Foto im Internet weiter zu veröffentlichen. Ein solches Schuldanerkenntnis ist mangels Erlaubnis zur Veröffentlichung anfechtbar.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind in der Regel Schriftwerke i.S.d. § 2 Abs. 1 Nr. 1 UrhG und somit urheberrechtlich geschützt. Dennoch ist das Kopieren und Veröffentlichen von AGB weit verbreitet.
Die Veröffentlichung eines Fotos zu redaktionellen Zwecken kann einen Zahlungsanspruch begründen, wenn ihm ein eigenständiger Vermögenswert innewohnt.
In der unzulässigen Abbildung einer prominenten Mutter mit ihrem Baby bei einem Spaziergang sieht das LG Köln zwar einen Eingriff in ihr Persönlichkeitsrecht, eine Geldentschädigung bekommt sie trotzdem nicht.
Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt. Dieses Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Die Klägerin ist Schauspielerin. Sie spielte die Titelrolle in dem Film „Y“ und arbeitete auch in Hollywood. Sie lebt in den USA. Im Frühjahr … Weiterlesen …
OLG Karlsruhe Urteil Aktenzeichen: 6 U 58/11 Datum: 12.09.2012 Tenor 1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Mannheim vom 29.03.2011 – 2 O 187/10 – wird zurückgewiesen. 2. Die Beklagte hat die Kosten der Berufung zu tragen. 3. Das Urteil und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. 4. Die Revision wird … Weiterlesen …
Die Großen und Wichtigen dieser Welt haben es nicht leicht. Nachdem der Papst kürzlich Ziel eines satirischen Angriffs des deutschen Satiremagazins Titanic war, trifft es nun das schwedische Königshaus.
Der einstige Motorsportchef Max Mosley geht erneut gerichtlich gegen die weitere Verbreitung von Bildern vor, die ihn zusammen mit Prostituierten zeigen. Wie schon in vergleichbaren Fällen ist auch hier Google der Gegner.