Der Fall des Max Mosley – Ein Kampf gegen die Bilder der Vergangenheit

Den Schutz seiner Privatsphäre nimmt Max Mosley ernst. Das ist auch völlig verständlich, den schließlich werfen die Bilder gegen dessen Veröffentlichung und Verbreitung er vorgeht, kein schönes Bild auf ihn.

Nach Angaben unter anderem der FAZ und der ZEIT hat der ehemalige Präsident des Internationalen Automobilverbandes IFA vor nunmehr genau viereinhalb Jahren mit Prostituierten gefeiert und wurde dabei widerrechtlich von einem Beteiligten gefilmt. Standbilder dieses Films wurden anschließend durch die britische Boulevardzeitung „News of the World“ abgedruckt und verbreitet. Gegen diese Veröffentlichung konnte Mosley vor dem britischen High Court erfolgreich vorgehen und Verurteilung zur Zahlung von mehr als 75.000 Euro erreichen. Darüber hinaus hat er versucht, die britischen Gesetzes derart ändern zu lassen, dass Journalisten die Menschen über die sie Enthüllungen veröffentlichen wollen, vorab informieren müssen. Dieser Versuch, der auch den Europäischen Gerichtshof beschäftigte, schlug im Jahr 2010 jedoch fehl.

Wie es aber nunmal in der zunehmend digitalen Welt ist, sind die Bilder nicht vollständig von der Bildfläche verschwunden. Vielmehr lassen sie sich durch die gezielte Suche bei Google (z.B. durch Nutzung der Autovervollständigungsfunktion) weiterhin auffinden. Das erinnert unter anderem an den Fall der Bettina Wulff und den damit verbundenen Streisand-Effekt, der nun auch in diesem Fall dafür sorgt, dass der Fall des Max Mosley verstärkt in den Mittelpunkt der Berichterstattung rückt.

Um die verräterischen Bilder aus dem Netz verschwinden zu lassen, hat Mosley für eine ganze Weile einzelne Bilder gesucht, sie bei Google gemeldet und (erfolgreich) löschen lassen. Allerdings ist dieses Vorgehen ein Kampf gegen Windmühlen. Denn gegen die Masse der erneuten Vervielfältigungen durch verschiedene Medien kommt er nicht an.

Daher hat er nun Klage gegen das Unternehmen Google GmbH in Hamburg und die Muttergesellschaft Google Inc. in Kalifornien eingereicht. Er will die Unternehmen durch das Gericht dazu verpflichten lassen, zehn Standbilder des Videos aus den Suchergebnissen herauszufiltern und den suchenden Nutzern vorzuenthalten. Was einfach klingt, lehnt Google jedoch aus mehr als nur technischen Gründen ab. Die Einrichtung solcher Filter sei zwar möglich, würde jedoch die Meinungs- und Informationsfreiheit beschneiden. „Jeder Filter sperrt zu viel und zu wenig gleichzeitig.“, so heißt es aus der Rechtsabteilung des Suchmaschinenkonzerns. Vielmehr solle Mosley seinen bisher eingeschlagenen Weg fortsetzen und jedes einzelne Bild, dass er findet, bei Google melden und eine Löschung beantragen.

Zu welcher Entscheidung das Gericht kommen wird, bleibt abzuwarten. Entscheidend wird wohl erneut die Frage sein, welche Prüfpflichten dem Suchmaschinenkonzern zugemutet werden können. Sollte es zu einer Entscheidung zu Gunsten Mosleys kommen, hätte dies sicherlich Folgen für viele weitere vergleichbare Fälle und könnte Google eine Menge Arbeit bescheren…

(Bild: © bannosuke – Fotolia.com)

Schreibe einen Kommentar