LG Stuttgart: Nicht mehr als drei Seiten eines Lehrbuchs für die Studenten der Fernuni Hagen

Das Landgericht Stuttgart hat mit Urteil vom 27. September 2011 (Az. 17 O 671/10  entschieden, dass es einer Universität (im konkreten Fall der Fernuniversität Hagen) untersagt ist, seinen Studenten mehr als drei Seiten eines Lehrbuchs zum Download oder mehr als 48 Seiten zum Ausdruck anzubieten. Damit läge u. a. eine öffentliche Zugänglichmachung im Sinne des § 19a UrhG vor, die nicht durch das Unterrichts- und Forschungsprivileg (§ 52a UrhG) gedeckt sei.

Weiterlesen …

Vorsicht bei Bildern über Tagesereignisse in Online-Archiven

Online-Archive von Zeitungen sind wertvolle und wichtige Wissensspeicher. Online-Archive können aber auch zu Haftungsfallen werden, so der Bundesgerichtshof in einer aktuellen Entscheidung. Was war geschehen? In mehreren Zeitungen wurden Berichte über laufende Kunstausstellungen veröffentlicht. Diese waren illustriert mit Abbildungen der ausgestellten Kunstwerke. Die Berichte wurden – wie sämtliche anderen Artikel der Zeitungen – in einem … Weiterlesen …

Digitaler Radiergummi für Bilder gestartet – Update

digitaler radiergummi

Der Schutz digitaler Inhalte im Internet ist gerade hinsichtlich der drohenden urheberrechtlichen Verletzungen ein lohnenswertes Ziel. So sehr der Wunsch nach diesem Schutz jedoch besteht, so schwer ist auch dessen Umsetzung. Ein Versuch, zumindest das technisch derzeit Mögliche auszuschöpfen, hat die X-pire! GmbH mit ihrem Dienst für Bilddateien gestartet. So lassen sich (derzeit nur) Dateien … Weiterlesen …

Die AGB von Bildagenturen

Sie sind bei Fotolia.de oder ähnlichen Bildagenturen angemeldet?
Dann kann ein Blick auf die AGB nicht schaden. Denn es kann teuer werden, wenn man Opfer einer Abmahnung durch eine Bildagentur wird. Oftmals weiß man zuerst garnicht, was man falsch gemacht haben soll.

Wie wohl jeder Fotograf mittlerweile weiß, hält das UrhG mit den heutigen Medien nicht so ganz Schritt und ist, wenn überhaupt, nur bedingt anwendbar oder unterliegt einem breiten Spektrum an Interpretationen.

Weiterlesen …

Rechtliche Fragen rund um das Model- / Property-Release

Wie bereits in verschiedenen Artikeln dargelegt, dürfen Bilder gem. § 22 Kunsturhebergesetz (KUG) nur mit Einwilligung der darauf abgebildeten Personen verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Einige Ausnahmen sind in § 23 Abs. 1 KUG festgelegt, welche wiederum durch Abs. 2 eingeschränkt werden. Näheres dazu im Artikel „Das “berechtigte Interesse” im Sinne des § … Weiterlesen …