Wie nun bekannt wurde, sind die Erben des Humoristen Vicco von Bülow alias Loriot in einem einstweiligen Verfügungsverfahren gegen die Veröffentlichung von Briefmarken mit Loriot-Motiven bei Wikipedia vorgegangen.
Entscheidend bei der Beantwortung der Frage, ob das Verfahren Erfolg hat oder nicht, war die Diskussion darüber, ob den Briemarken überhaupt ein Urheberrechtsschutz zukommt oder sie als amtliche und damit gemeinfreie Werke anzusehen sind.
Entgegen einer anderslautenden Entscheidung des Landgerichts München aus dem Jahr 1987, entschied das LG Berlin, dass es sich bei den Briefmarken nicht um amtliche Werke im Sinne des §5 UrhG handelt. Diese Ansicht wurde insbesondere seit der Privatisierung der Post vertreten und scheint nun auch bei den Gerichten angekommen zu sein.
Somit seien sie urheberrechtlich geschützt und ohne Einwilligung des Rechteinhabers auch unzulässig veröffentlicht worden.
Das Verfahren richtete sich gegen die Wikimedia-Foundation. Diese hatte die Briefmarken ohne vorheriges Einverständnis veröffentlicht und sogar den Hinweis angegeben, dass es sich um amtliche Werke handeln würde, die jeder frei nutzen könne. Die Abbildungen wurden nun aufgrund des Verfahrens entfernt.
Im Prinzip könnte jeder, der diese Briefmarken ebenfalls veröffentlicht hat, urheberrechtlich belangt werden. Jedoch sagt der Anwalt der Kläger, Benedikt Bräutigam: „Wir werden jetzt nicht den kleinen Briefmarkenhändler mit Klagen überziehen“.
(Bild: © p!xel 66 – Fotolia.com)
Hmm… was passiert denn, wenn ich auf meine Blogseite eine Beitrag erstelle und da drin einen Briefumschlag mit einer Briefmarke veröffentliche, weil es gerade zu dem Artikel passt, es aber nur nicht um die Briefmarke geht sondern um etwas anderes.
Müsste ich damit rechnen einen Abmahnung zu bekommen, oder ist das dann ähnlich wie beim Panoramarecht?
Gruß
Folgt man der besprochenen Entscheidungen und sieht Briefmarken nicht als amtliche Werke und damit als dem Urheberschutz zugänglich, muss man zur Veröffentlichung einer Abbildung der Briefmarke eine Lizenz beim Rechteinhaber (z.B. Fotograf) erwerben. Zum Einbau eines Bildes als Bildzitat, gibt es an dieser Stelle weitere Infos: https://www.rechtambild.de/2011/03/bildzitat-und-zitierfreiheit/
Gruß
Darf denn jemand das, der mit Briefmarken etwas ganz Neues erschafft, zB mit Kiloware, siehe Link (nicht mein Bild, nur Beispiel)? Ich werde oft gefragt, ob ich nicht einen Shop mit meinen Briefmarken-auf-Bilderrahmen machen will, die einen 15cm breiten Rand „Sondermarken aus aller Welt“ haben, würde ich das dürfen?
Wenn jemand aus bestehenden Werken ein neues erschafft, kommt es sehr stark darauf an, wie viel schöpferische Eigenleistung darin steckt. Juristisch muss zwischen der freien Benutzung und der (unfreien) Bearbeitung unterschieden werden. Ein schöner Artikel zu dem Thema findet sich hier: https://www.rechtambild.de/2011/06/die-freie-bildbenutzung-und-die-grenze-zur-bearbeitung/
Was heißt das ganze denn wohl in Bezug auf die DDR-Briefmarken? Könnte das rückwirkend auch noch gekippt werden?
OMG WTF ***