OLG Karlsruhe: Urteil vom 03.12.2012, Az.: 6 U 92/11

OLG Karlsruhe Urteil vom 3.12.2012 Az.: 6 U 92/11 Leitsätze Verspricht ein Schuldner einem Gläubiger nach einem Verstoß gegen § 19 a UrhG, das Lichtbild nicht (mehr) öffentlich zugänglich zu machen, verwirkt er die Vertragsstrafe, wenn er das Lichtbild weiterhin unter derselben URL-Adresse abrufbar bereithält und lediglich den Link zwischen redaktionellem Beitrag und Lichtbild löscht. … Weiterlesen …

rechtambild.de Podcast – Folge 8: Die strafbewehrte Unterlassungserklärung im Fotorecht

Soeben haben wir eine neue Folge unseres Podcasts veröffentlicht. Thema in dieser Ausgabe: Die strafbewehrte Unterlassungserklärung im Fotorecht. Der rechtambild.de Podcast kann wahlweise über iTunes abonniert werden, direkt aus dem Browser heraus angehört werden oder über den Feed mit jeder anderen Software abonniert werden.

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Die „strafbewehrte Unterlassungserklärung“ im Urheberrecht

Wer schon einmal eine Abmahnung bekommen hat, egal ob wegen der unzulässigen Nutzung einer Internet-Tauschbörse oder der nicht lizensierten Verwendung eines Bildes, wird in aller Regel zur Abgabe einer sogenannten „strafbewehrten Unterlassungserklärung“ aufgefordert. Diese Unterlassungserklärung ist Folge des Unterlassungsanspruchs des Rechteinhabers, der seine Rechte geltend macht. Eine solche Erklärung ist, salopp gesagt, dass Versprechen, eine erneute unzulässige Nutzung in Zukunft zu Unterlassen.

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