BGH: Keine vorbeugende Unterlassungserklärung für „kerngleiche“ oder ähnliche Bildberichterstattung

Der Bundesgerichtshof hatte bereits vor einiger Zeit zu entscheiden, ob eine Unterlassungserklärung im Bereich der Bildberichterstattung nicht nur für die konkrete Verletzungshandlung, sondern auch präventiv für ähnliche und „kerngleiche“ Berichterstattungen (Urteil v. 23.06.2009, Az.: VI ZR 232/08) abzugeben ist.

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