Mit nicht allzu großer Überraschung hat das LG Hamburg heute im Fall Gema gegen YouTube entschieden. YouTube haftet für unberechtigt hochgeladene Videos nach den Grundsätzen der Störerhaftung. Sieben Videos mussten daraufhin entfernt werden.
Keine Entschädigung für heimliche Überwachung am Arbeitsplatz
Überwachung am Arbeitsplatz: Persönlichkeitsrechtsverletzung kann Entschädigungszahlungen zur Folge haben, wenn der Eingriff schwerwiegend ist.