Grüne Bundestagsfraktion mit Vorschlägen für ein modernes Urheberrecht

Die Vorschläge gliedern sich in kurz-, mittel- und langfristige Punkte zur Weiterentwichlung der urheberrechtlichen Regelungen.

Kurzfristige Maßnahmen

So sollte kurzfristig zur Eindämmung des Abmahnungswesens die Begrenzung von Auskunftsansprüchen gem. § 101 UrhG auf den „geschäftlichen Verkehr“ erfolgen. Darüber hinaus soll auch der sog. „fliegende Gerichtsstand“ abgeschafft werden um zu verhindern, dass sich die abmahnende Partei den für sie günstigsten Ort zur Beantragung einer einstweiligen Verfügung aussuchen kann. Darüber hinaus soll der Streitwert auf 700,00 € begrenzt werden.

Ein entsprechender Gesetzesentwurf soll in den Bundestag eingebracht werden.

Auch das Urhebervertragsrecht soll zugunsten der UrheberInnen verändert werden. So soll das urheberrechtliche Schlichtungsverfahren mit einem für beide Parteien verbindlichen Ergebnis enden. Die Vereinigungen von Urhebern sollen weiter die Möglichkeit erhalten, die Einhaltung der Vergütungsregeln gerichtlich einklagen zu können. Darüber hinaus fordert die Bundestagsfraktion einen gesetzlichen Auskunftsanspruch gegenüber den Inhabern der Nutzungsrechte über Art und Umfang der Werknutzung.

Im Wissenschafts- und Bildungsbereich steht die grüne Bundestagsfraktion für den freien Zugang zu veröffentlichten Ergebnissen und Daten öffentlich geförderter Forschung (Open Access) sowie die Verbesserung der Bedingungen für Schulen und andere Bildungseinrichtungen, Bibliotheken und Archive ein.

Das von der Bundesregierung vorangetriebene Leistungsschutzrecht für Presseverleger wird hingegen weiterhin abgelehnt.

Mittelfristige Maßnahmen

Über die kurzfristigen Ziele hinaus, strebt die grüne Bundestagsfraktion eine Regelung zum sog. Remix sowie der Flexibilisierung der urheberrechtlichen Schranken auf EU-Ebene an. Eine Reform der Verwertungsgesellschaften solle ebenfalls mittelfristig angegangen werden.

Langfristige Maßnahmen

Langfristig geplant ist die Reform der europäischen Urheberrechts-Richtlinie 2001/29/EG (PDF), die Überarbeitung der Abkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte am geistigen Eigentum (TRIPS-Abkommen) und des WIPO-Urheberrechtsvertrages (WCT). In welcher Hinsicht eine Reform stattzufinden hat, wird, abgesehen von den oben genannten Punkten, nicht erwähnt.

Hinsichtlich der Veränderung der Schutzfristen im Immaterialgüterrecht „befindet sich die grüne Bundestagsfraktion weiter in einem intensiven Arbeitsprozess.“

Zur Pressemitteilung vom 04.03.2013

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