VG Hannover zur Videoüberwachung im öffentlichen Raum

Das VG Hannover hatte am 14.07.2011 (Az. 10 A 5452/10) über die Videoüberwachung der Polizei in Hannover zu entscheiden. Dabei ging es insbesondere um das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, das prinzipiell jedem zusteht. Also im Klartext: darf man mich einfach so filmen und meine (personenbezogenen) Daten speichern?

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VG Hannover zur Videoüberwachung im öffentlichen Raum

Leitsätze des Gerichts: Die permanente Videoüberwachung, die aufgrund der technischen Möglichkeiten der eingesetzten Kameras die Erhebung personenbezogener Daten zu jeder Tag- und Nachtzeit ermöglicht, stellt auch dann einen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung dar, wenn die Daten nicht gespeichert werden. Die von § 32 Abs. 3 Satz 1 Nds. SOG geforderte Offenheit der … Weiterlesen …