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PersönlichkeitsrechtDas Recht am eigenen Bild [361]
FotorechtDas Recht am Bild im Dienst- oder Arbeitsverhältnis [99]
UrheberrechtJäger der Erlkönige – eine rechtliche Betrachtung [7]
FotorechtAktionskunst versus Persönlichkeitsrecht [1]
FotorechtAuch für Oldtimer gilt: Kein Recht am Bild der eigenen Sache [4]
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Gewerbliche Urheberrechtsverletzung: Unterlassungsstreitwert zwischen 5.000 – 7.000 € je Bild

Das OLG Frankfurt a.M. sieht in einem aktuellen Beschluss den Unterlassungsstreitwert in einer Spannbreite zwischen 5.000 – 7.000 € je Bild.
Unterlassungsstreitwert kann sich an Lizenzschaden orientieren

Die Bemessung des Streitwertes bei Unterlassungsklagen kann sich nach dem drohenden Lizenzschaden richten. Dieser ist nicht schematisch zu verdoppeln.
OLG Köln: 6.000,00 € Streitwert bei unberechtigter gewerblicher Bildnutzung im Internet
Das Gericht bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz, dass bei Unterlassungsansprüchen für ein Lichtbild oder Lichtbildwerk ein Streitwert von 6.000,00 € angemessen sein kann.
Neuregelung des § 97a UrhG betrifft nur außergerichtliche Verfahren
Die Neufassung des § 97a UrhG sieht eine Streitwertbegrenzung auf 1.000 € vor. Dies gilt jedoch nur außergerichtlich, wie das LG Köln klarstellt.
LG Köln zur Streitwertfestsetzung im urheberrechtlichen (Gerichts-)Verfahren
Leitsatz der Redaktion: § 97a Abs. 3 UrhG n.F. regelt den Streitwert ausschließlich für das außergerichtliche Verfahren. Für den Gebührenstreitwert im gerichtlichen Verfahren bleibt es bei einem Streitwert von 6000 € bzw. 3000 €. LG Köln Im Namen des Volkes Beschluss Verkündet am: 03.12.2013 Aktenzeichen: 28 T 9/13 1. Auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers vom 23. […]
OLG Brandenburg: Das 10-fache des Lizenzsatzes als Streitwert
Der Streitwert bei Unterlassungsansprüchen im Urheberrecht fällt sehr unterschiedlich aus. Das OLG Brandenburg nimmt das 10-fache der Lizenzgebühr und kommt auf 450 € pro Bild.
OLG Brandenburg: Streitwert das 10-fache des Lizenzsatzes
Leitsätze des Gerichts: Für die Streitwertbemessung von Unterlassungsansprüchen im Urheberrecht ist an den vom Urheber aufgezeigten drohenden Lizenzschaden anzuknüpfen. Dies wird dem wirtschaftlichen Interesse des Urhebers an der wirkungsvollen Abwehr nachhaltiger Verstöße gegen sein geistiges Schutzrecht und der Verteidigung daraus resultierender Vermögenspositionen als dem für die Wertbemessung maßgeblichen Faktor gerecht. Der Lizenzsatz ist mit dem […]
Produktbilder und der Streitwert
Zur aktuellen Rechtsprechung zum Streitwert bei ungerechtfertigter Verwendung eines Produktfotos für einen privaten Verkauf über eine Internetauktion (wie eBay).
Streitwert von 900,00€ für unberechtigte Fotoverwendung bei eBay
Nachdem von den Gerichten in der Vergangenheit noch hohe Streitwerte für urheberrechtliche Streitigkeiten rund um die Fotonutzung angenommen wurden, ändert sich dies nun zunehmend.
OLG Hamm: Beschluss vom 13.09.2012, Az.: I-22 W 58/12
OLG Hamm Beschluss vom 13. September 2012 Az. I-22 W 58/12 Tenor Auf die Beschwerde des Beklagten vom 25.06.2012 werden die Beschlüsse der 8. Zivilkammer des Landgerichts Bochum vom 05.06.2012, soweit dieser die Streitwertfestsetzung betrifft, und vom 01.08.2012 aufgehoben.Der Streitwert für das einstweilige Verfügungsverfahren wird auf 900,00 € festgesetzt.Die weitergehende Beschwerde des Antragsgegners wird zurückgewiesen. […]