Auf der diesjährigen Cebit in Hannover wurden verschiedene neue Modelle von Drohnen vorgestellt und vorgeführt. Solche Fluggeräte kennt man bereits aus dem militärischen Bereich, wo sie insbesondere zur Aufklärung und Überwachung von Krisengebieten eingesetzt werden.
Auf Höhenflug folgt tiefer Fall: Drohnenfotos unzulässig
Das OLG Hamm hat entschieden, dass mit einer Drohne aufgenommene Bilder nicht unter die urheberrechtliche Panoramafreiheit fallen.