„Street-View-Fan“ will verpixelte Häuser wieder sichtbar machen

Der Fotograf Jens Best plant zu veröffentlichen, was bei Google-Street-View durch Verpixelung unkenntlich gemacht werden soll: die verpixelten Häuser selber ablichten und im Internet der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Er hat bereits über 269 Unterstützer gefunden, die ihm dabei helfen wollen.

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BGH: Verhüllter Reichstag

Leitsätze des Gerichts: Die urheberrechtlichen Schrankenbestimmungen sind grundsätzlich eng auszulegen. Jedoch kann ein besonders schützenswertes Interesse des Verwerters dazu führen, daß bei der Auslegung der – als abschließend zu verstehenden – Schrankenregelungen ein großzügigerer Maßstab anzulegen ist. Ein Werk der bildenden Kunst befindet sich dann nicht bleibend an einem öffentlichen Ort, wenn das Werk im … Weiterlesen …

BGH: Hundertwasser-Haus

Leitsätze des Gerichts:

  1. Das Recht, ein urheberrechtlich geschütztes Bauwerk durch Lichtbild zu vervielfältigen, umfaßt nur Fotografien, die von einem für das Publikum allgemein zugänglichen Ort aus aufgenommen worden sind.
  2. Die in einem Lichtbildwerk liegende schöpferische Leistung kann auch dadurch übernommen werden, daß das auf der geschützten Fotografie abgebildete Objekt nachgestellt und auf dieselbe Weise fotografiert wird.

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