Der Fotograf Jens Best plant zu veröffentlichen, was bei Google-Street-View durch Verpixelung unkenntlich gemacht werden soll: die verpixelten Häuser selber ablichten und im Internet der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Er hat bereits über 269 Unterstützer gefunden, die ihm dabei helfen wollen.
Panoramafreiheit
BGH: Verhüllter Reichstag
Leitsätze des Gerichts: Die urheberrechtlichen Schrankenbestimmungen sind grundsätzlich eng auszulegen. Jedoch kann ein besonders schützenswertes Interesse des Verwerters dazu führen, daß bei der Auslegung der – als abschließend zu verstehenden – Schrankenregelungen ein großzügigerer Maßstab anzulegen ist. Ein Werk der bildenden Kunst befindet sich dann nicht bleibend an einem öffentlichen Ort, wenn das Werk im … Weiterlesen …
BGH: Hundertwasser-Haus
Leitsätze des Gerichts:
- Das Recht, ein urheberrechtlich geschütztes Bauwerk durch Lichtbild zu vervielfältigen, umfaßt nur Fotografien, die von einem für das Publikum allgemein zugänglichen Ort aus aufgenommen worden sind.
- Die in einem Lichtbildwerk liegende schöpferische Leistung kann auch dadurch übernommen werden, daß das auf der geschützten Fotografie abgebildete Objekt nachgestellt und auf dieselbe Weise fotografiert wird.