Während man in Deutschland und auch in den meisten anderen Ländern der EU in den Genuss der Panoramafreiheit kommt, war dies in Belgien bisher nicht der Fall. Ein Selfie vor den Sehenswürdigkeiten wie dem Atomium galt als illegal, wenn dieses öffentlich gemacht wurde.
Rechtliche Probleme durch entwickelte Technik
Wir sind in einer Zeit angekommen, in der das Handy beinahe alles kann. Vor allem wird es aber genutzt, um Momente in Form von Fotos festzuhalten. Ein Knopfdruck – und man hat ein Foto, ein zweiter – und das Foto ist für eine Vielzahl von Menschen im Netz zu bewundern. Rechtlich kann dies zu Problemen führen. Lichtet man nämlich nicht nur sich selbst ab, sondern auch Kunstwerke, seltene Gebäude oder architektonische Werke, kann man sich in manchen Ländern in illegaler Sphäre bewegen.
Belgien kannte keine Panoramafreiheit
Neben wenigen weiteren EU-Ländern können sich fotografierende Menschen in Belgien nicht auf die sogenannte Panoramafreiheit berufen. Veröffentlicht man also fotografierte, öffentlich einsehbare Bau- oder Kunstwerke, können die Urheber der abgebildeten Werke dagegen vorgehen. Es können in Belgien sogenannte autorenrechtlichen Problemen auf einen zukommen.
Erst nachdem der Urheber des abgelichteten Werkes 70 Jahre tot ist, fällt das Werk aus der „Panoramaregel“ und man darf Bilder des Werkes ohne rechtliches Risiko veröffentlichen.
Einführung der Panoramafreiheit
Beteiligte aus den Bereichen Fremdenverkehr und Handel in den belgischen Tourismus-Hochburgen und Kunststädten erhoben ihre Stimme für mehr Freiheit in Bezug auf das öffentliche Fotografieren. So wurde das Thema im Parlamentsausschuss für Wirtschaft und Handel aufgegriffen und diskutiert. Die Mehrheit stimmte für einen entsprechenden Gesetzesvorschlag – die Panoramafreiheit ist nun auch in Belgien gesetzlich geregelt.
Das Recht wurde damit der aktuellen technologischen Entwicklung angepasst. Mit einem Selfie vor dem Atomium und anschließendem Post im Netz befindet man sich nun auch in Belgien auf gesetzeskonformem Terrain.
Näheres zu der Panoramafreiheit in Deutschland finden Sie auch in unserem Beitrag an dieser Stelle.
(Bild: © 12ee12 – Fotolia.com)
Danke fuer den aufschlussreichen Artikel. Beim bewerten wollte ich 5 Sterne abgeben, daraus wurden dann ungewollt 4 Sterne da die Icons zu klein sind um zu differenzieren.