Die „strafbewehrte Unterlassungserklärung“ im Urheberrecht

Wer schon einmal eine Abmahnung bekommen hat, egal ob wegen der unzulässigen Nutzung einer Internet-Tauschbörse oder der nicht lizensierten Verwendung eines Bildes, wird in aller Regel zur Abgabe einer sogenannten „strafbewehrten Unterlassungserklärung“ aufgefordert. Diese Unterlassungserklärung ist Folge des Unterlassungsanspruchs des Rechteinhabers, der seine Rechte geltend macht. Eine solche Erklärung ist, salopp gesagt, dass Versprechen, eine erneute unzulässige Nutzung in Zukunft zu Unterlassen.

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Ein teures Schnitzel – 550€ Vergleichsbetrag für ein Schnitzelbild

Für seine Website „hinter-den-schlagzeilen.de“, verwendete der Musiker und Liedermacher Konstantin Wecker das Bild eines Schnitzels mit einem Stück Zitrone zur Illustration eines Artikels über die Fleisch-Industrie. Das Bild hatte er jedoch weder selbst geschossen, noch ordnungsgemäß lizensiert, sondern von einer Website für Kochrezepte geladen.

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LG München I: Cover einer LP kann auch als CD Cover verwendet werden

Das Landgericht München I hatte sich, vereinfacht dargestellt, mit folgendem Fall zu beschäftigen (Az.: 21 O 5302/09): Ein Fotograf hatte für eines seiner Bilder (siehe Urteil) zur weiteren Verwertung umfangreiche Nutzungsrechte an ein Verlagshaus abgetreten. Der Vertrag war zeitlich begrenzt, so dass nach Ablauf der Zeit die Nutzungsrechte an den Fotografen zurückübertragen wurden. Das Verlagshaus erteilte daraufhin dem Hersteller und Vertreiber von Langspielplatten eine Unterlizenz zur Verwendung des Bildes auf dem Plattencover.

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LG Berlin: Die Verwendung von Creative Commons-Lizenzen bei Fotografien in Deutschland ist wirksam

Als eines der ersten deutschen Gerichte hatte das Landgericht Berlin über die Wirksamkeit der Verwendung von CC-Lizenzen bei Fotografien in Deutschland zu entscheiden. In dem Beschluss vom 08.10.2010 (Az.: 16 O 458/10) ging es um die Verwendung eines Fotos, das unter der Creative Commons-Lizenz „Attribution Share Alike 3.0 Unported“ (CC BY-SA 3.0) freigegeben war.

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VG Wort gewinnt Streit gegen die Bundesländer

Das OLG München entschied am 24.03.2011 (Az.: 6 WG 12/09), dass die Hochschulen auch rückwirkend für urheberrechtlich geschützte Texte zahlen müssen. Der Streitwert des Verfahrens wurde auf eine Million Euro als Untergrenze festgelegt. Da jedoch auch noch weitere, ähnlich gelagerte Fälle anhängig sind, kann diese Entscheidung des OLG weitere Auswirkungen haben. Nach Aussage der Richter gehe es um wirtschaftliche Interessen im Wert von einigen 100 Millionen Euro.

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Linktipp: Wo sind meine Bilder?

Neben den teilweise sehr theoretischen Fragen über das „Ob“ und „Wie“ der Vergütung und Quellennennung, gibt es die mindestens ebenso ausschlaggebende Frage: „Wo sind meine Bilder?“ Wem nutzt das Wissen, im Recht zu sein, wenn nicht bekannt ist ob, und wenn ja wo, eigene Bilder überhaupt genutzt werden? Die Unendlichkeit des Internets ist hierbei Fluch … Weiterlesen …

Neue Urteile in der Urteilsdatenbank

LG Hamburg: Verletzung des Rechts am eigenen Bild – Az.: 324 O 23/08

Leitsatz der Redaktion:

Werden Fotos von minderjährigen Kindern Prominenter veröffentlicht, gilt die dazu gem. § 22 Satz 1 KUG notwendige Genehmigung nicht allein deswegen erteilt, weil die Eltern oder ein Elternteil eine „absolute Person der Zeitgeschichte“ ist. Der besondere Schutz, der Kindern zu gewähren ist, besteht insbesondere auch bezüglich der Abbildungen in und durch die Medien. Ihre Persönlichkeitsentfaltung kann dadurch empfindlicher gestört werden als die von Erwachsenen.

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Lizenz-Änderung bei Photocase

Zum 21. Juni 2010 wurden die Lizenzbedingungen der Fotoagentur Photocase geändert. Nach den großen Agenturen wie Fotolia oder PantherMedia haben sich nun auch die Betreiber von Photocase für die direkte Übertragung der Nutzungsrechte von der Agentur an den Kunden entschieden. Hierfür wurde ein Paragraph in die Lizenzbedingungen für Fotografen eingefügt, der eine entsprechende Regelung trifft. … Weiterlesen …

Rechtliche Fragen rund um das Model- / Property-Release

Wie bereits in verschiedenen Artikeln dargelegt, dürfen Bilder gem. § 22 Kunsturhebergesetz (KUG) nur mit Einwilligung der darauf abgebildeten Personen verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Einige Ausnahmen sind in § 23 Abs. 1 KUG festgelegt, welche wiederum durch Abs. 2 eingeschränkt werden. Näheres dazu im Artikel „Das “berechtigte Interesse” im Sinne des § … Weiterlesen …