Neue Urteile in der Urteilsdatenbank

LG Hamburg: Verletzung des Rechts am eigenen Bild – Az.: 324 O 23/08

Leitsatz der Redaktion:

Werden Fotos von minderjährigen Kindern Prominenter veröffentlicht, gilt die dazu gem. § 22 Satz 1 KUG notwendige Genehmigung nicht allein deswegen erteilt, weil die Eltern oder ein Elternteil eine „absolute Person der Zeitgeschichte“ ist. Der besondere Schutz, der Kindern zu gewähren ist, besteht insbesondere auch bezüglich der Abbildungen in und durch die Medien. Ihre Persönlichkeitsentfaltung kann dadurch empfindlicher gestört werden als die von Erwachsenen.

LG Köln: Abbildung von Prominenten zur Werbung für eigene Presseerzeugnisse zulässig – 28 O 756/09

Leitsatz der Redaktion:

Wird der Werbewert einer prominenten Person unerwünscht ausgenutzt um auf das beworbene Produkt hinzuweisen, so steht ihr das Recht der Untersagung zu. Der Ausnahmetatbestand des § 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG ist mithin nicht erfüllt, wenn es sich bei der Bildveröffentlichung nicht um Werbung handelt, sondern allein um die Befriedigung von Geschäftsinteressen.

LG Köln: Zur Nutzung eines Artikelbildes auf eBay – 28 O 688/09

Leitsatz der Redaktion:

Der mangelnde Nachweis der ausschließlichen Nutzungsrechte im Rahmen einer Abmahnung eines eBay-Nutzers aufgrund unzulässiger Nutzung von Lichtbildern ist nicht als Verschulden im Sinne des § 93 ZPO zu werten.

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