Haariges Urteil: Veröffentlichung von Kundenfotos zu Werbezwecken rechtswidrig
Das LG Frankfurt a. M. hat entschieden, dass die Veröffentlichung von Kundenfotos zu Werbezwecken auf Facebook ohne entsprechende Einwilligung rechtswidrig ist.
Das LG Frankfurt a. M. hat entschieden, dass die Veröffentlichung von Kundenfotos zu Werbezwecken auf Facebook ohne entsprechende Einwilligung rechtswidrig ist.
Fotos von Minderjährigen bedürfen bei späterer Verwendung der Genehmigung durch die inzwischen volljährig gewordenen Personen.
ProSieben filmte eine Joggerin ohne ihre Einwilligung und strahlte die Aufnahmen in einer TV-Sendung aus. Darin liege ein Verstoß gegen das KUG, so die ZAK.
Die DSGVO kommt – und mit ihr die Panikmache im Netz. Diese halten wir grundlegend und insbesondere im Bereich der Fotografie für überzogen. Daher unser Standpunkt zum Fotorecht, dem KUG und der DSGVO.
Der BGH hat sich zur Zulässigkeit der Veröffentlichung von Fotos einer Hostess geäußert, die im Rahmen einer Promiparty entstanden sind. Streitgegenständlich war ein Foto, auf dem die Hostess einem Partygast im Auftrag einer Promotion-Agentur Zigaretten anbietet.
In seiner Dissertationsschrift „Die Einwilligung im Internet“ untersucht von Zimmermann Einwilligungen nach § 22 KUG sowie urheberrechtliche und datenschutzrechtliche Einwilligungen. Es handelt sich dabei um die Einwilligungen, die im Internetkontext besonders häufig anzutreffen sind.
Der europäische Gerichtshof hat entschieden, dass Drucke auf Poster nicht gleich zu behandeln sind mit Reproduktionen auf Leinwänden. Sofern sich die Zustimmung des Urhebers auf die Verbreitung seiner Werke in Form von Postern bezieht, sind Leinwanddrucke nicht mit einbegriffen.
Ist die Verwendung von Fotografien in der digitalen Ausgabe einer Tageszeitung im Zeitpunkt der Zurverfügungstellung branchenüblich, kommt die stillschweigende Einräumung eines Nutzungsrechtes in Betracht.
Intime Bilder und entsprechende Videoaufnahmen sind nach Beziehungsende auf Wunsch der abgebildeten Person zu löschen.
Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der Kläger macht gegenüber dem Beklagten im Wege der Hauptsacheklage urheberrechtliche Unterlassungsansprüche geltend. Die Parteien sind Online-Händler mit jeweils eigenen Internetshops. Sie stehen zudem auf … Weiterlesen …