Fotografieren verboten!

Wer kennt es nicht, das „Fotografieren verboten“-Schild, dass einem regelmäßig die Freude jeder Fototour vermiest. Die bisherigen Artikel haben sich schwerpunktmäßig mit Rechtsverletzungen durch die Veröffentlichung der Bilder beschäftigt. Allerdings können auch schon bei der Aufnahme eines Bildes oder dem Versuch desselben Rechtsverstöße drohen.

Dies ist zunächst einmal der Fall, wie bereits im Artikel „Recht am eigenen Bild“ näher erläutert, wenn es um das Fotografieren von Personen geht, dessen Einwilligungen nicht vorliegen.

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LG Köln: zur Einwilligung, Fotos von Personensuchmaschinen nutzen zu lassen

Leitsätze der Redaktion: Für die Frage, ob eine schlichte Einwilligung in die Nutzungshandlung besteht, wird allein auf den objektiven Erklärungsinhalt des Verhaltens aus der Sicht des Erklärungsempfängers abgestellt. Diese Frage stellt sich sowohl bei der (schlichten) Einwilligung nach UrhG als auch bei einer solchen nach KUG in gleicher Weise. Wird ein Foto im Internet veröffentlicht, … Weiterlesen …

LG Memmingen: zur Haftung des Websitebetreibers bei unerlaubter Nutzung eines Bildes

Leitsätze der Redaktion: Das Recht des Models am eigenen Bild nach § 22 Kunsturhebergesetz (KunstUrhG) wird verletzt, wenn das Hochladen des Bildes nicht erlaubt wurde. Die Befugnis des Models, über die werbemäßige Verwertung des Bildes selbst zu entscheiden, ist nach ständiger Rechtsprechung ein vermögenswertes Ausschließlichkeitsrecht im Sinn des § 823 Abs. 1 BGB. Dass das … Weiterlesen …

OLG Frankfurt a.M.: Zum Widerruf einer Einwilligung nach § 22 KUG

Leitsatz des Gerichts: Zur Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Einwilligung nach § 22 KUG widerrufen werden kann. OBERLANDESGERICHT FRANKFURT AM MAIN Im Namen des Volkes Urteil Aktenzeichen: 16 U 172/10 Verkündet am: 24.Februar 2011 Tenor: Die Berufung des Verfügungsklägers gegen das Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main vom 03.09.2010 (2-03 … Weiterlesen …

BGH: Verwendung von Sportlerfotos außerhalb der Sportberichterstattung

Leitsätze des Gerichts:
  1. Die (ausdrücklich oder stillschweigend erklärte) Einwilligung in die Verbreitung von Bildnissen einer Person über deren Teilnahme an einem internationalen Sportwettbewerb beinhaltet grundsätzlich kein Einverständnis mit der Veröffentlichung der dort entstandenen Fotos in anderem Zusammenhang.
  2. Die Verwendung eines bei einem Sportwettbewerb entstandenen Bildnisses zur Illustration eines Pressebeitrags, der keine Berichterstattung über diese Veranstaltung ist, sondern nahezu ausschließlich persönliche Belange der abgebildeten Person zum Inhalt hat, ist unzulässig, wenn diese Verbreitung des Fotos die berechtigten Interessen des Abgebildeten verletzt. Bei der hierbei gebotenen Abwägung zwischen dem Persönlichkeitsrecht des Betroffenen und dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit kommt dem Schutzbedürfnis von Kindern und Jugendlichen besonderes Gewicht zu.

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OLG Köln: Bild-im Bild-Nutzung von Bildnissen zu Werbezwecken

Leitsätze der Redaktion:

  1. Eine nur konkludente Einwilligung ist für die Nutzung eines Bildnisses zu Werbezwecken nicht ausreichend. Erforderlich ist eine ausdrückliche Einwilligung.
  2. Die kurzzeitige Verwendung eines Bildnisses in Form einer Bild-in-Bild-Werbung verletzt nicht das berechtigte Interesse des Abgebildeten im Sinne des § 23 Abs. 1 KUG. Dies kann sich ändern, falls es über einen erheblichen Zeitraum das einzige Werbemittel ist.

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