Der Bundesgerichtshof hatte sich mit der Wortberichterstattung der Zeitschrift „Auf einen Blick“ über einen Pornodarsteller zu beschäftigen (Urteil v. 25.10.2011, Az.: VI ZR 332/09).
Der Bundesgerichtshof hat mit seinem Urteil vom 1. März 2013 (Az.: V ZR 14/12) seine bisherige Rechtsprechung bestätigt. Grundstückseigentümer können die kommerzielle Verwertung der von ihrem Grundstück aus angefertigten Fotos untersagen.
Bundesgerichtshof Urteil vom 01.03.2013 Az.: V ZR 14/12 Leitsatz: Der Grundstückseigentümer entscheidet auch dann allein über die kommerzielle Verwertung der von seinem Grundstück aus angefertigten Fotografien seiner Bauwerke und Gartenanlagen, wenn er den Zugang zu privaten Zwecken gestattet hat (Bestätigung des Senatsurteils vom 17. Dezember 2010 – V ZR 45/10, NJW 2011, 749). Tenor Auf die Revision … Weiterlesen …
Das sog. Framing von Videos verletzt Rechte des Urhebers – oder auch nicht. Der Bundesgerichtshof ist sich noch nicht sicher und legt die Frage möglicherweise dem Europäischen Gerichtshof zur Entscheidung vor.
Der BGH hat entschieden, dass bei dem Erlöschen einer Hauptlizenz nicht zwingend die bereits vergebenen Unterlizenzen ihre Wirkung verlieren. Diese Entscheidung hat Auswirkungen auch auf das Fotorecht.
Viele glauben, dass ein Zitat auch im urheberrechtlichen Sinne vorliegt und damit erlaubt ist, wenn sie fremden übernommen Inhalt in Anführungsstriche setzen und die Quelle angeben. Dies ist jedoch falsch.
Der Bundesgerichtshof hatte sich mit der Wortberichterstattung der Zeitschrift „Auf einen Blick“ über einen Pornodarsteller zu beschäftigen (Urteil v. 25.10.2011, Az.: VI ZR 332/09).
Der BGH hat heute in zwei Verfahren entschieden (Az. I ZR 125/10 und Az. I ZR 175/10), dass die Vergütung für Musikaufführungen bei Freiluftveranstaltungen wie Straßenfesten oder Weihnachtsmärkten von der Gema nach der Größe der gesamten Veranstaltungsfläche bemessen werden darf.
Der Bundesgerichtshof hatte darüber zu entscheiden, wie ein Hostprovider, also derjenige, der Dritten eine technische Plattform zur Errichtung von Webseiten zur Verfügung stellt (z. B. blogger.com, wordpress.com, etc.), zu reagieren hat, wenn in einem dieser Blogs Persönlichkeitsrechte verletzende Aussagen getätigt werden (Urteil vom 25. Oktober 2011 – Az.: VI ZR 93/10).
Die Verwendung von Bildern durch die Suchmaschine Google bleibt weiterhin zulässig, solange der Websitebetreiber keine technischen Sperren einbaut.