BGH: marions-kochbuch.de

BUNDESGERICHTSHOF

Im Namen des Volkes

Urteil

Aktenzeichen: I ZR 166/07

Verkündet am: 12.11.2009

Leitsätze des Gerichts:

Der Betreiber eines Internetportals, in das Dritte für die Öffentlichkeit bestimmte Inhalte (hier: Rezepte) stellen können, haftet für diese Inhalte nach den allgemeinen Vorschriften, wenn er die eingestellten Inhalte vor ihrer Freischaltung auf Vollständigkeit und Richtigkeit überprüft und sie sich damit zu eigen macht. Dies gilt auch dann, wenn für die Nutzer des Internetportals erkennbar ist, dass die Inhalte (ursprünglich) nicht vom Betreiber, sondern von Dritten stammen. Ein Hinweis darauf, dass sich der Portalbetreiber die Inhalte zu eigen macht, liegt auch darin, dass er sich umfassende Nutzungsrechte an den fremden Inhalten einräumen lässt und Dritten anbietet, diese Inhalte kommerziell zu nutzen.

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BGH: Sommer unseres Lebens

Leitsätze des Gerichts:

  1. Den Inhaber eines Internetanschlusses, von dem aus ein urheberrechtlich geschütztes Werk ohne Zustimmung des Berechtigten öffentlich zugänglich gemacht worden ist, trifft eine sekundäre Darlegungslast, wenn er geltend macht, nicht er, sondern ein Dritter habe die Rechtsverletzung begangen.
  2. Der Inhaber eines WLAN-Anschlusses, der es unterlässt, die im Kaufzeit- punkt des WLAN-Routers marktüblichen Sicherungen ihrem Zweck entsprechend anzuwenden, haftet als Störer auf Unterlassung, wenn Dritte diesen Anschluss missbräuchlich nutzen, um urheberrechtlich geschützte Musiktitel in Internettauschbörsen einzustellen.

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BGH: Internet-Versteigerung II

Leitsätze des Gerichts: Die Unanwendbarkeit des Haftungsprivilegs gemäß § 10 Satz 1 TMG (= § 11 Satz 1 TDG 2001) auf Unterlassungsansprüche gilt nicht nur für den auf eine bereits geschehene Verletzung gestützten, sondern auch für den vorbeugenden Unterlassungsanspruch (Fortführung von BGHZ 158, 236, 246 ff. – Internet-Versteigerung I). Die autonome Regelung des Unterlassungsanspruchs in … Weiterlesen …

BGH: Unzulässige Veröffentlichung von Laufbildern hat Anspruch auf Herausgabe der Werbeeinnahmen zufolge

Den Hinweis „Quelle: Internet“ findet man immer häufiger in den „etablierten“ Medien wie Fernsehen oder Presse. Gezeigt werden dann häufig Bilder oder Videos, die auf Plattformen wie YouTube oder Flickr eingestellt worden sind – und bei denen häufig die Urheber nicht erkennbar sind. Doch auch solche Filme und Bilder haben Urheber, was bei einer unbefugten … Weiterlesen …

BGH zum Recht am eigenen Bild im Rahmen einer sitzungspolizeilichen Verfügung

Heute, am 7. Juni 2011, hat der BGH ein Urteil zu Bildveröffentlichungen und der sitzungspolizeilichen Verfügung gefällt (Az. VI ZR 108/10). Es ging darum, dass die BILD-Zeitung im Rahmen einer Berichterstattung über eine Urteilsverkündung vor dem OLG Stuttgart unter der Überschrift „Irak-Terroristen müssen für Attentatsplan ins Gefängnis!“ ein Foto des Klägers veröffentlicht hatte. Auf dem Bild ist das Gesicht des Klägers zu erkennen gewesen. Dieser klagte auf Unterlassung. Die Klage wurde abgewiesen.

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BGH Entscheidungsvorschau: Fotorechtlich relevante Verhandlungstermine

Für den 7. Juni 2011 hat der Bundesgerichtshof die Verhandlung für das Verfahren angesetzt, in dem sich der mittlerweile rechtskräftig wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung in Tateinheit mit versuchter Beteiligung an einem Mord verurteilte Kläger gegen die Veröffentlichung eines Fotos in der „Bild“-Zeitung wehrt. Diese hatte ein während des Verfahrens geschossenes Foto veröffentlicht, ohne das Gesicht des Klägers vorher unkenntlich zu machen. Dies hätte jedoch aufgrund der sitzungspolizeilichen Anordnung des Vorsitzenden geschehen müssen (§ 176 Gerichtsverfassungsgesetz).

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Vorsicht bei Bildern über Tagesereignisse in Online-Archiven

Online-Archive von Zeitungen sind wertvolle und wichtige Wissensspeicher. Online-Archive können aber auch zu Haftungsfallen werden, so der Bundesgerichtshof in einer aktuellen Entscheidung. Was war geschehen? In mehreren Zeitungen wurden Berichte über laufende Kunstausstellungen veröffentlicht. Diese waren illustriert mit Abbildungen der ausgestellten Kunstwerke. Die Berichte wurden – wie sämtliche anderen Artikel der Zeitungen – in einem … Weiterlesen …