Online-Klavierunterricht auf Youtube gestoppt

Knapp 45.000 Abonnenten besitzt der Youtube-Channel „Paganful“ von Mark de Heide. Das Konzept ist einfach: Er bietet Online-Klavierunterricht in Form von Video-Tutorials an. Die Kamera ist dabei stets von oben auf die Tasten seines Klaviers gerichtet. Er bespricht pro Video einen kompletten Song, Part für Part. Dabei blendet de Heide teilweise die gespielten Noten in Schriftform (C,D,E usw.) ein und verzichtet dadurch auf die Notwendigkeit, Noten lesen zu können.

Was nach einer gemeinnützigen Idee klingt, hat de Heide immerhin nach eigener Aussage durch Werbeeinnahmen die Finanzierung seines Hauses ermöglicht. Ebenso gehört er zu den 150 besten Partnern von YouTube (zumindest bezogen auf die Niederlande).

Nun hat er jedoch den Großteil seiner Videos sperren müssen.

Verletzung des Urheberrechts

Die in den betreffenden Videos behandelten Chart-Hits sind ganz offensichtlich urheberrechtlich geschützt. In den Tutorials werden meist eben diese geschützten Stücke komplett gespielt, die Erklärpausen sind vor diesem Hintergrund nebensächlich.

De Heide kritisiert hier, dass YouTube die Videos als Cover der Original-Songs (im Sinne einer Interpretation) einstuft – seiner Meinung nach fälschlicherweise.

Dass die Original-Werke schutzfähig sind, steht außer Frage. Ebenso die Tatsache, dass die Wiedergabe der Werke öffentlich geschieht. Wenn die Werke, wie de Heide suggeriert, nicht als Cover wiedergegeben werden, so bliebe nur noch der Fall der sog. Bearbeitung. Sofern jedoch dadurch kein komplett neues Werk geschaffen wird, ist auch für eine solche Handlung stets die Zustimmung des Urhebers erforderlich.

Viele der Tutorials geben die Stücke sehr exakt wieder. Soll heißen: Im Original-Song werden die gleichen Noten auf dem Klavier gespielt. Selbst wenn das Stück jedoch komplett neu für das Klavier arrangiert worden wäre, würde es sich entweder um ein Cover oder um eine Bearbeitung handeln. Welcher Fall vorliegt, hängt davon ab ob das neue Arrangement an sich als eigenständiges Werk gesehen werden kann oder nicht. In beiden Fällen wäre auch hier die Zustimmung des Urhebers notwendig.

Dass der Umfang der Wiedergabe hier bzw. generell eine untergeordnete Rolle spielt, ist eindeutig. Denn selbst Melodien (ohne Harmonien) sind bereits schutzfähige Werke im Sinne des Urheberrechts. Sie beinhalten aufgrund ihrer tragenden Rolle in einem Musikstück in der Regel bereits eine ausreichende schöpferische Leistung.

Keine Verletzung von Patentrechten

De Heide hat außerdem einige Videos gelöscht, in denen er die Noten der Stücke (in Schriftform) oberhalb der Klaviatur anordnete. Dies ging angeblich auf eine Beschwerde eines anderen Online-Klavierlehrers zurück, der diese Idee als sein geistiges Eigentum bezeichnet. Neben urheberrechtlichen Problemen wird dadurch ein Patentproblem suggeriert, welches sich aber schnell in Luft auflöst. Es gilt der Grundsatz: Eine Idee ist nicht patentierfähig. Die Umsetzung ähnelt zudem der von Tabulaturen, die für Gitarren schon seit geraumer Zeit üblich als Notation ist. Der 23-jährige hat dennoch „sicherheitshalber“ auch diese Videos abgeschaltet.

De Heide, der vor seiner Karriere als Online-Klavierlehrer übrigens Rechtswissenschaften studierte, hat patentrechtlich daher nichts zu befürchten. Urheberrechtlich ist der Fall jedoch relativ eindeutig.

Vielleicht kann sich der Niederländer ja nun für klassische Komponisten begeistern: Mit den Werken von Mozart, Haydn und Beethoven hätte er diese Probleme jedenfalls nicht, da die Werke 70 Jahre nach dem Tod der Komponisten im urheberrechtlichen Sinne zur freien Verfügung stehen.

(Bild: © reeel – Fotolia.com)

[box type=“info“ size=“medium“] Dieser Beitrag wurde von unserem Gastautor Axel Sixt verfasst. [/box]

1 Gedanke zu „Online-Klavierunterricht auf Youtube gestoppt“

  1. Es gibt so viele Millionen Versionen von Originalliedern. Wieso sollte dann ausgerechnet De Heide eine Urheberrechtsverletzung begehen?
    Ist es, weil er anderen Leuten beibringt die Stücke zu spielen?
    Denn ansonsten kann ich diese Entscheidung nicht nachvollziehen.
    Schließlich singt er nicht einmal zur gespielten Melodie. Jeder Nutzer weiß auch, dass es sich um eine nachgespielte Version handelt.
    Ich verstehe und sehe hier keinen Unterschied  zu den ganzen anderen gecoverten songs (Karaoke-Versionen (hier kann man nämlich oft nicht die „Fälschung“ vom Original unterscheiden) etc.).
     
    Oder liege ich falsch?

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