Einbindung von YouTube-Videos verletzt eventuell Urheberrechte

Bereits vor einiger Zeit haben wir unter dem Titel „Einbetten von YouTube-Videos – (k)eine Urheberrechtsverletzung?!“ die Frage diskutiert, ob denn das Einbetten fremder Videos beispielsweise auf der eigenen Website oder bei Facebook eine Urheberrechtsverletzung darstellt. Das Einbetten solcher Videos wird auch als „Framing“ bezeichnet. Man sieht das Video auf der Website, es wird aber über einen Link z. B. von der Plattform YouTube abgerufen.

Der Bundesgerichtshof beschäftigt sich derzeit mit der Frage nach der urheberrechtlichen Zulässigkeit einer solchen Handlung (Az.: I ZR 46/12). Es geht um ein Video über Wasserverschmutzung, dass ein Hersteller von Wasserfiltern produziert hatte. Ein Konkurrent band den Film in seine Internetpräsenz ein.

Zu einer endgültigen Entscheidung ist es nach der mündlichen Verhandlung vom 18. April 2013 noch nicht gekommen. Der BGH sieht im Framing nur möglicherweise eine Rechtsverletzung. Sicher ist laut vorsitzendem Richter Joachim Bornkamm nur, dass das Framing nicht mit einfachen Links vergleichbar ist. Das Gericht zieht zur Beantwortung der Frage die Vorlage beim EuGH in Erwägung.

Die Beantwortung der Frage wird starke Auswirkungen auf die Praxis haben. Bereits vor einiger Zeit haben beispielsweise die Universal Studios damit begonnen, mehrere Websitebetreiber wegen der Einbindung von Musikvideos abzumahnen. Ob der BGH den Fall tatsächlich dem EuGH vorlegt oder die Sache selbst entscheidet wird am 16. Mai verkündet.

(Bild: Youtube.com)

1 Gedanke zu „Einbindung von YouTube-Videos verletzt eventuell Urheberrechte“

  1. Meiner Meinung nach sollte die Quelle des Videos deutlich und sichtbar angegeben werden.
    Allerdings kann es in solchen Fällen keine allgemeine Regelung geben. Geht es z.B. um ein ähnliches Produkt, um Werbemaßnahmen o. ä. müsste man ggf. anders entscheiden.
    Man müsste also – meiner Meinung nach – jeden Fall individuell betrachten.
    Obwohl dies in der Praxis wohl kaum machbar ist.

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